Bis zu 50 Cent je Münzrolle - Bankgebühren grenzen an Wucher

vonRedaktion International
NOVEMBER 17, 2021

Foto: LNLNLN / pixabay.com

Mit Zinsen für Kredite verdienen Banken schon seit Jahren kaum noch Geld. Erschwerend hinzu kommt, dass Banken für Geld, das sie bei der Zentralbank parken. Negativzinsen zahlen müssen. Um diesem Dilemma zu entgehen, drehen sie kräftig an der “Gebühren-Schraube”. Es werden Gebühren auf das Führen des Girokontos erhoben, auf Bargeldauszahlungen am Automaten, auf die Ausgabe von Karten, die Freischaltung bestimmter Banking-Dienste und sogar auf Bargeldeinzahlungen. Wer mehr als 50.000 € auf seinem Konto hat muss mit Strafzinsen von 0,5 % p.a. oder höher rechnen.

Noch schlimmer kommt es für Kunden, die ihre Cent-Münzen sammeln und diese bei der Bank auf ihr Konto einzahlen. Hier werden teilweise auf eine Rolle mit 2-Cent-Münzen im Wert von ein Euro 50 Cent, also 50 % verlangt. Bei Reviewsbird.de gibt es übrigns Tests und Erfahrungsberichte zu Banken mit einer vergleichsweise günstigen Gebührenstruktur und einer kundenfreundlichen Geschäftspolitik.

Die Gebührenerhebung und vor allem auch Gebührenerhöhung sind ein flächendeckendes Phänomen. Besonders bedenklich, ist, dass viele Gebührenarten oder Erhöhungen eingeführt wurden, ohne dass die Kunden dem zugestimmt haben. Wer über den Wechsel seiner bank nachdenkt, kann sich über Gebühren und die Anlageberatung online informieren und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen, um den besten Anbieter für die eigenen bedürfnisse zu finden.

Gebühren müssen zurückerstattet werden

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kunden die von ihnen zu viel gezahlten Gebühren zurückgezahlt werden müssen, wenn die Kunden der Einführung der Gebühren nicht zugestimmt haben. Wer also früher ein kostenloses Girokonto hatte und heute dafür monatlich 7 Euro zahlen muss, kann also schon dafür allein im Durchschnitt bis zu 200 Euro zurückverlangen, wie es Verbraucherschützer ausgerechnet haben. Zu beachten ist jedoch, dass die Rückforderung nur für die letzten vier Jahre erfolgen kann und zwischenzeitlich keine nachträgliche Zustimmung abgegeben wurde.

Banken wehren sich mit perfider Methode

Immer mehr Bankkunden berichten davon, dass sie aufgefordert werden, den aktuellen Bankgebühren durch Unterschrift auf einen Nachtrag zu Kontovertrag zuzustimmen. Damit soll das Geschäftsmodell für Privatkunden aufrechterhalten werde, so die Begründung von Bankenvertretern.

Mit dem Nachtrag soll auch eine Zustimmung für die in der Vergangenheit bereits gezahlten Gebühren erfolgen. Wer diese Zustimmung verweigert, der muss mit einer Kündigung des Kontos rechnen. Das geschieht im Augenblick im großen Stil, vor allem bei Selbständigen wie Ladeninhaber oder Freelancer mit einem separaten Geschäftskonto.

Diese stehen dann ohne Konto da und müssen ihren bargeldlosen Geldtransfer über ihr Privatkonten abwickeln und das, obwohl sie in den vergangenen Jahren sowieso schon übermäßig mit Gebührenerhöhungen belastet wurden.

Besonders hervorgetan hat sich mit dieser fragwürdigen Ansprache an die Kunden, frei nach dem Motto „Friss oder Stirb!“, die niederländische IngDiba, hervorgetan. Der Deutschlandchef der IngDiba Jue sagte völlig unverblümt in einem Interview mit der Deutschen Presseagentur in Frankfurt: „Am Ende brauchen wir die Zustimmung der Kunden, um weiter mit ihnen zusammenzuarbeiten. Bei Kunden, die nicht zustimmen, behalten wir uns in einem letzten möglichen Schritt eine Kündigung der Konten vor.“

Ganz ähnlich hatten sich zuvor auch schon Sprecher der Deutschen Bank und die comdirect geäußert. Kunden kann in einem solchen Fall eigentlich nur empfohlen werden, dennoch ihre Gebühren zurückverlangen und sich eine andere Bank zu suchen, die weniger Gebühren verlangt.

In der Regel werden das jedoch reine Internetbanken beziehungsweise sogenannte Neo-Banken wie N26 sein. Rechtlich ist das Vorgehen wohl bislang nicht zu beanstanden, wenngleich es sich um eine Wild-West-Methode handelt, die moralisch verwerflich ist.

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