Steiermark: Bitte beachten, was im individuellen Quarantäne-Bescheid steht!

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 25, 2021

Steiermark

Appell der Gesundheitsbehörden zur Umstellung im Fallmanagement

Graz, am 24. November 2021.- Bezüglich der am Montag (22.11.) angekündigten Änderungen im Corona-Fallmanagement in der Steiermark mit befristeten Bescheiden für infizierte Personen ergeht folgende Information im Namen der Gesundheitsbehörden:

Derzeit läuft die Umstellungsphase. Für jene infizierten Personen, die zuvor mittels unbefristetem Bescheid abgesondert wurden, endet die Quarantäne erst zum Zeitpunkt, wenn ein eigener Aufhebungsbescheid ergangen ist.Es kann auch weiterhin unbefristete Bescheide bzw. Verlängerungen der befristeten Bescheide geben, wenn dies auf Grund der epidemieärztlichen Entscheidung im Einzelfall oder wegen weiterhin vorliegenden Symptomen notwendig ist. Die Quarantäne endet dann ebenfalls wie bisher erst dann, wenn ein eigener Aufhebungsbescheid ergeht.

Grundsätzlich ist zu beachten: Rechtsgültig ist immer das, was im individuellen Absonderungsbescheid steht. Wenn bei infizierten Personen kein Enddatum der Absonderung festgelegt ist, erfolgt die Aufhebung der Quarantäne immer durch einen neuerlichen Bescheid.

Quelle: Land Steiermark

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