vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 04, 2021
LR Fellner, LR Schuschnig: Behörden, Kindergärten, Schulen, Gesundheits-und Sozialeinrichtungen, Kultur- und Feuerwehrhäuser sollen künftig im Ernstfall mit Notstrom versorgt werden können – Begutachtungsentwurf für Kärntner Bauvorschriften vorgelegt
Klagenfurt (LPD). Erst vor wenigen Tagen ist Europa knapp an der Gefahr eines großflächigen Stromausfalls vorbeigeschrammt. Deshalb intensiviert das Land Kärnten weiter die Zivilschutzmaßnahmen, um für den Fall eines Blackouts vorbereitet zu sein. „Die vergangenen Tage zeigten einmal mehr, dass ein Blackout keine abstrakte Gefahr ist, sondern auch in Österreich jederzeit passieren kann“, betont Katastrophenschutzreferent LR Daniel Fellner heute, Donnerstag. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, fördert die Landesregierung im Rahmen eines referatsübergreifenden Blackout-Maßnahmenplans seit kurzem die Errichtung eines Notstromaggregats in jeder Kärntner Gemeinde. Fellner: „Die Sicherheit der Kärntnerinnen und Kärntner ist mir ein Herzensanliegen. Deswegen erachte ich es als unbedingt notwendig, für den Fall eines Blackouts so umfassend wie nur möglich vorzusorgen.“
Besonders öffentliche Gebäude sollen im Krisenfall durch diese Notstromaggregate versorgt werden können. „Künftig soll daher bei öffentlichen Gebäuden, in denen viele Menschen Platz finden, eine technische Möglichkeit zur Notstromeinspeisung verpflichtend vorgeschrieben werden“, gibt der für das Baurecht zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig bekannt. Er legte eine mit dem Katastrophenschutzreferenten abgestimmte Änderung der Kärntner Bauvorschriften zur Begutachtung vor.
Ein verpflichtender Notstromanschluss soll für alle Gebäude, die zu öffentlichen Zwecken genutzt werden, wie etwa Behörden, Ämter, Kulturhäuser oder Feuerwehrhäuser, sowie für Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Volksbildungseinrichtungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, außerdem für Alters- und Pflegeheime vorgesehen werden. „Bei Neubauten soll die Notstromeinspeisung gleich mitgeplant werden“, erläutert Schuschnig. Bereits bestehende Gebäude sollen innerhalb von zwei Jahren mit einer Notstromeinspeiseinstallation nachgerüstet und damit für den Fall eines Blackouts gesichert werden.
„Der Notstromanschluss ist eine kleine und vergleichsweise kostengünstige Maßnahme, die im Ernstfall eine jedoch große Wirkung für den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung hat“, so Schuschnig. Landesrat Fellner betont: „Dort, wo wir als öffentliche Hand einen Beitrag leisten können, um für den Fall eines Blackouts gerüstet zu sein, wollen wir die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.“ Die Begutachtung ist öffentlich und endet am 3. März 2021.
Quelle: Land Kärnten