vonRedaktion International
JÄNNER 16, 2023
Förderung kann bis 28. Februar beantragt werden
Seit 5. Dezember läuft die städtische Brennholzaktion für BürgerInnen. Die Förderung richtet sich an hauptwohnsitzlich in Innsbruck gemeldete BürgerInnen mit Holzofen. Die Möglichkeit der Antragstellung wurde bis 28. Februar 2023 ausgeweitet.
„Die Aktion wurde bisher sehr gut angenommen. Damit noch mehr BürgerInnen die Möglichkeit haben die Unterstützung wahrzunehmen, haben wir uns zur Verlängerung der Förderung bis Ende Februar entschieden“, so der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
Brennholz-Förderung im Detail
Der Gemeinderat hat im November 2022 beschlossen, dem Innsbrucker Hilfswerk (IHW) für das Budgetjahr 2023 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dieser Finanztopf steht u.a. für die Brennholzaktion für einkommensschwache InnsbruckerInnen und deren Familien zur Verfügung.
Die Einkommensgrenzen für die Heizkostenaktion wurden analog zum Energiekostenzuschuss des Landes Tirol festgesetzt. Sie liegen bei 1.900 Euro pro Monat netto für alleinstehende Personen sowie 2.700 Euro pro Monat netto für Ehepaare und Lebens-Gemeinschaften (für im Haushalt lebende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend). Pro Haushalt kann ein Antrag gestellt werden. Insgesamt ist eine Kostenübernahme von 100 Euro möglich, das entspricht ca. zehn Kartons Brennholz. Regionaler Kooperationspartner ist Tiroler-Ofenholz der Landwirtschaftskammer Tirol der das Brennholz nach Freigabe der Stadt zustellt.
Die AntragstellerInnen können nach Vorliegen der schriftlichen Kostenübernahmebestätigung des IHW ihr Brennholz beim Kooperationspartner bestellen.
Infos und Kontakt im Stadtmagistrat
Innsbrucker Hilfswerk
Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock, Zi. 1.307
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: +43 512 5360 1307
Quelle: Stadt Innsbruck