Innsbruck: Bürgermeisterwahl 2024: Ihre Stimme zählt!

vonRedaktion International
APRIL 23, 2024

Foto: W. Giuliani

Am Sonntag, 28. April, fällt die Entscheidung über das höchste Amt der Landeshauptstadt

(IKM) Die insgesamt 100.564 Innsbrucker Wahlberechtigten, die am 14. April über eine zukünftige Zusammensetzung des Gemeinderates abgestimmt haben, sind am Sonntag, 28. April, noch einmal aufgerufen eine Entscheidung zu treffen.

Nachdem vor zwei Wochen kein(e) Bürgermeister-KandidatIn mehr als die Hälfte der Stimmen erreichen konnte, findet nun eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten gültigen Stimmen, Bürgermeister Georg Willi (22,89 Prozent) und Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc (19,36 Prozent), statt.

Wahltag: Jede Stimme zählt

Rein organisatorisch ändert sich für die WählerInnen nichts: Gewählt wird wieder von 7.30 bis 16.00 Uhr in 154 Sprengeln und 43 Wahllokalen. All jene, die am Wahltag verhindert sind, im Wahllokal ihre Stimme abzugeben – etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland – haben die Möglichkeit via Briefwahl zu wählen. Die Wahlkarte kann online über www.wahlkartenantrag.at nur noch heute, Dienstag, 23. April 2024, beantragt werden. Postalisch muss die Wahlkarte bis spätestens 26. April 2024 bei der Wahlbehörde einlangen. Alternativ kann die verschlossene Wahlkarte auch am Wahlsonntag in jenem Wahlsprengel abgegeben werden, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist.

Persönlich im Wahlkartenbüro kann wochentags von 8.00 bis 17.00 Uhr, jedoch spätestens bis Freitag, 26. April 2024, 14.00 Uhr, ein Antrag gestellt und gleichzeitig gewählt werden. Das Wahlkartenbüro befindet sich im Rathaus (6. Stock, Zimmer 6.102).

Umgehend nach dem Schließen der Wahllokale wird mit der Stimmauszählung begonnen. Das Wahlergebnis wird nach der vollständigen Auszählung aller Stimmen voraussichtlich gegen 19.00 Uhr in der Innsbrucker Stadtbibliothek bekanntgegeben. Im Anschluss daran wird das offizielle Ergebnis unter www.innsbruck.gv.at/wahlergebnisse veröffentlicht.

Mobile Sonderwahlbehörde

Die Stimmenabgabe über die mobile Sonderwahlbehörde kann, wenn die Stimmenabgabe aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht möglich ist, noch bis 26. April um 14.00 Uhr beantragt werden. Weitere Informationen sowie der Antrag auf Stimmenabgabe durch die Sonderwahlbehörde finden sich unter www.innsbruck.gv.at/sonderwahlbehoerde.

Wichtige Hinweise zur Wahl

Im Wahllokal wird die Identität der WählerInnen anhand eines vorzulegenden, amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen) überprüft. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wahl persönlich ausgeführt wird. Sollte jemand sein Wahllokal nicht kennen, ist eine Übersichtsliste unter www.innsbruck.gv.at/wahllokale zu finden.

Weiterer Fahrplan

Nachdem aus der Stichwahl der Bürgermeister hervorgeht, ruft dieser den neu gewählten Gemeinderat zur konstituierenden Sitzung im Plenarsaal des Rathauses (6. Stock) zusammen. Voraussichtlich findet die erste Sitzung der neuen Periode Mitte Mai statt.

Auf der Tagesordnung steht dabei die Festlegung der Anzahl der Sitze im Stadtsenat – dieser besteht neben dem Bürgermeister und zwei VizebürgermeisterInnen aus mindestens vier und höchstens sechs weiteren Mitgliedern (StadträtInnen) – sowie die Ermittlung der Anzahl der auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallenden Stadtsenatssitze.

In weiterer Folge werden die beiden Bürgermeister-StellvertreterInnen (VizebürgermeisterInnen) und die weiteren Mitglieder des Stadtsenates gewählt. Außerdem obliegt es dem Gemeinderat in dieser Sitzung zu bestimmen, ob die Stadtsenatsmitglieder im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind – diese wären gegebenenfalls auch zu wählen.

Informationen

Alle Informationen zur Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl finden sich unter www.innsbruck.gv.at/wahlen und unter www.ibkinfo.at/innsbruck-waehlt-2024. MF

Quelle: Stadt Innsbruck

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