vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 08, 2021
Bei Ausreise: PCR-Test gilt 72 Stunden, Testpflicht ab 10 Jahren / Ausnahmen für Güterverkehr und bei Gerichts- oder Behördenterminen
(LK) Vom Gesundheitsministerium wurden per Erlass neue Regeln für Hochinzidenz-Gebiete, also Gemeinden oder Bezirke mit eine besonders hohen 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen, festgelegt. Damit gelten ab Mittwoch, 10. März 2021, für die Ausreise aus den aktuell betroffenen Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein neue Bestimmungen.
Ausnahmen für Güterverkehr und Behördenwege
Keine Testpflicht bei der Ausreise gilt für den gewerblichen Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Quelle: Land Salzburg