vonOTS
MÄRZ 05, 2024
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner liegt der erste Bericht vor
Am 12. April 2023 hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner eine sechs Personen umfassende Beschaffungs-Prüfkommission eingesetzt. Deren Vorsitzender, RA Priv.- Doz. Dr. Bernhard Müller, hat nun den ersten Bericht an die Ministerin vorgelegt.
Dazu Verteidigungsministerin Klaudia Tanner: „Um bereits im Vorfeld von Beschaffungsvorgängen einer gewissen Größenordnung größtmögliche Transparenz walten zu lassen, war mir die Bildung einer externen unabhängigen Expertenkommission besonders wichtig. Mit der ersten Berichtsvorlage, die im Kern die Grundlagen für Transparenz und Dokumentation der Beschaffungsvorgänge zum Inhalt hat wurde festgestellt, dass die dem Bundesministerium für Landesverteidigung zukommende Verantwortung in der Beschaffung durch ein umfangreiches Regelwerk an Verfahrensvorschriften und Richtlinien entsprochen wird. Hinsichtlich Compliance-Regelungen wurde weiter festgestellt, dass im Bundesministerium für Landesverteidigung ein umfangreiches diesbezügliches Regelwerk an Richtlinien, Anordnungen, Leitfäden und sonstigen Regelungen existiert.“
Die Kommission ist ein beratendes Gremium der Bundesministerin für Landesverteidigung und trägt zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung von Beschaffungsvorhaben im Oberschwellenbereich bei. Als Grundlage dient das Landesverteidigungsfinanzierungsgesetz, wonach beim Bundesministerium für Landesverteidigung eine ebensolche Kommission einzurichten ist. Die Schwellenwerte sind je nach Leistung unterschiedlich und im §12 des Bundesvergabegesetzes 2018 geregelt.
Die Prüfkommission besteht aus sechs, im Bereich der Aufgabenerfüllung der Kommission versierten und öffentlich anerkannten externen Experten, die von der Bundesministerin für Landesverteidigung nach Maßgabe dieser Kriterien ausgewählt und für den Zeitraum von drei Jahren bestellt werden. Der Vorsitzende sowie dessen Stellvertreter werden aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Die Details der Durchführung sind in einer Geschäftsordnung geregelt.
Quelle: OTS