vonRedaktion International
OKTOBER 01, 2022
Schriftliche Anträge bis 5. Oktober, mündliche Anträge bis 7. Oktober
Bregenz (VLK) – Wer für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 eine Wahlkarte braucht, kann die Ausstellung bei der zuständigen Gemeinde schriftlich noch bis Mittwoch, 5. Oktober, mündlich bis Freitag, 7. Oktober 2022, beantragen. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben jene Wahlberechtigten, die am Wahltag (Sonntag, 9. Oktober 2022) voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, oder die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und daher die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen.
Gemeinsam mit der weißen Wahlkarte werden der weiße amtliche Stimmzettel, ein weißes verschließbares Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt ausgefolgt oder zugesandt. Mit einer Wahlkarte ist neben der Stimmabgabe in jedem Wahllokal in Österreich die Briefwahl möglich, bei der nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler die verschlossene Wahlkarte entweder im Postwege so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln ist, dass sie dort spätestens um 17:00 Uhr am Wahltag einlangt, oder in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abzugeben ist. Am Wahlsonntag können Wahlkarten auch bis 17:00 Uhr direkt bei den Bezirkswahlbehörden abgegeben werden. Die bei den Bezirkswahlbehörden zeitgerecht eingelangten Wahlkarten werden von diesen am Tag nach der Wahl ausgewertet.
Wahlkarten für den zweiten Wahlgang
Wahlkarten für einen möglicherweise stattfindenden zweiten Wahlgang können zwar jetzt schon beantragt werden und die Unterlagen werden auch an die Wahlberechtigten versendet, jedoch darf eine Stimmabgabe frühestens am 18. Oktober 2022 erfolgen, damit sie in die Ergebnisermittlung miteinbezogen wird. Bei den für den zweiten Wahlgang zugesandten Unterlagen handelt es sich um eine beige-farbene Wahlkarte, ein beige-farbenes verschließbares Wahlkuvert, einen beige-farbenen Amtlichen Stimmzettel sowie um ein entsprechendes Informationsblatt.
Wählen auch ohne Amtliche Wahlinformation möglich!
Die Amtliche Wahlinformation zur Bundespräsidentenwahl wurde bereits in der vergangenen Woche an alle Wahlberechtigten in Vorarlberg zugesandt. Diese enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, deren Vorlage die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Sollte die Wahlinformation jedoch verloren gegangen sein, ist die Teilnahme an der Wahl trotzdem möglich.
Informationen über das zuständige Wahllokal und die Wahlzeiten können im Bedarfsfall bei der zuständigen Gemeinde eingeholt werden. Auch sind die Öffnungszeiten der Wahllokale im Land Vorarlberg auf der Startseite des Landes unter www.vorarlberg.at abrufbar.
Wahl-Hotline des Landes
Für nähere Auskünfte zur Bundespräsidentenwahl kann die Wohnsitzgemeinde oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl können auch per E-Mail unter inneres@vorarlberg.at gestellt werden. Weitere Informationen sind auf der Startseite des Landes unter www.vorarlberg.at abrufbar.
Quelle: Land Vorarlberg