vonRedaktion International
JULI 30, 2022
Land reagiert auf konfuse Corona-Politik des Bundes: verkehrsbeschränkte aber nicht an Corona erkrankte Landesbedienstete und MitarbeiterInnen landesnaher Betriebe wie Spitäler und Pflegeheime sowie LandeslehrerInnen dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst versehen
Am Montag, dem 1. August, fällt nach den neuen Vorgaben des Bundes die Quarantäne-Regelung. Mit dem Coronavirus infizierte MitarbeiterInnen können dann arbeiten gehen. Diese Regelung gilt für alle Bereiche, auch in sensiblen Bereichen wie Krankenhäuser, Altenwohn- und Pflegeheime, Behinderten- oder Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Land Burgenland hält das abrupte Ende der Quarantäneregelung für sehr bedenklich und hat dies seit Bekanntwerden der Pläne des Bundes klar deponiert. Die Bundesregierung habe aus den bisherigen Fehlern nichts gelernt, bekräftigt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. „Zu viele Fragen und Details sind offengeblieben, zum Beispiel was den Schutz besonders gefährdeter Gruppen betrifft oder wie das Arbeiten von infizierten Menschen in sensiblen Bereichen wirklich funktionieren soll. Das wird jetzt zu extremer Verunsicherung und großen Problemen führen, für die wir einen eigenständigen Lösungsweg finden mussten.“ Die parteipolitisch motivierte Vorbereitung – einen Entwurf der geplanten Verordnung bekamen zunächst nur ÖVP-geführte Bundesländer zu sehen – und das trotz der mitgeteilten Bedenken fast unveränderte Durchpeitschen der Verordnung, sei kontraproduktiv und nicht im Sinne der Bevölkerung gewesen. Deshalb werde das Burgenland dort, wo es die Möglichkeit habe, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen per Erlass vorschreiben. Verkehrsbeschränkte aber nicht erkrankte Landesbedienstete und MitarbeiterInnen landesnaher Betriebe sowie LandeslehrerInnen dürfen an ihrer Dienststelle keinen Dienst versehen, Homeoffice ist möglich. Ein entsprechender Erlass tritt am Montag, 1. August, in Kraft. Allen Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Trägern von Altenwohn- und Pflegeheimen, Seniorentageszentren, Behinderteneinrichtungen und der mobilen Pflege und Betreuung wird dringend empfohlen, eine gleichartige Regelung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen.
Für das Land – insbesondere als Arbeitgeber bzw. Betreiber einer Einrichtung im vulnerablen Bereich – ist es geboten, besondere Maßnahmen zu setzen, um Personen, für die man Verantwortung trägt, bestmöglich zu schützen. Es werden daher ab 1. August 2022 verkehrsbeschränkte, aber nicht kranke,
Auch in den Krankenanstalten, wo der Schutzbedarf von MitarbeiterInnen und PatientInnen besonders hoch ist, werden weiterhin keine nachweislich SARS-CoV-2 infizierten Personen Dienst versehen.
Allen Gemeinden und Gemeindeverbänden wird dringend empfohlen eine gleichartige Regelung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen. Insbesondere im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, der Gemeindeverwaltung, dem Schulbereich (Verwaltungs-, Reinigungspersonal) und gemeindenahen Betriebe.
Ebenso wird allen Trägern von
eindringlich geraten, auf den Einsatz von nachweislich SARS-CoV-2 infizierten MitarbeiterInnen zu verzichten.
Aufrecht bleiben die Regelungen der 4. Burgenländischen COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung, die unter anderem eine Test- & Maskenpflicht für Spitäler vorsieht.
Der Bund habe seine Maßnahmen nicht zu Ende gedacht und lasse die Länder, aber auch die Wirtschaft, den Sozialbereich und viele andere Sektoren des gesellschaftlichen Lebens mit den Folgen im Stich, bedauert LH Doskozil: „Ein stufenweiser Strategiewechsel wäre für mich hingegen durchaus vertretbar und sinnvoll gewesen: Zuerst breit über neue, wirkungsvolle Medikamente informieren, parallel dazu eine weitere Impf-Offensive in Angriff nehmen, dann vorsichtig weg von der Quarantäne hin zu Verkehrsbeschränkungen.“
„Das Burgenland wird sich nun vor allem auf das konzentrieren, was ganz in unserer Hand liegt und wo wir schon bisher die besten Werte erreicht haben: eine neue Impf-Offensive zu organisieren, mit der wir möglichst viele Menschen zur Auffrischungsimpfung bringen - das ist nämlich noch immer der beste Schutz“, so der Landeshauptmann.
Quelle: Land Burgenland