vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 16, 2022
LH Doskozil: „Testnachweis nicht mehr zielführend, aber FFP2-Maske bleibt ein effektiver Schutz vor Ansteckung mit Viruserkrankungen, daher wird COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung außer Kraft gesetzt“
Nach der Ankündigung einer 4. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung durch den Gesundheitsminister, wonach die 3G-Regel in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Kuranstalten ab morgen, Freitag, dem 16. Dezember, endet, wird im Burgenland die entsprechende COVID-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung ebenfalls mit morgen außer Kraft gesetzt. Demnach wird auch im Burgenland die PCR-Testpflicht in Krankenhäusern, Altenwohn- und Pflegeheimen sowie anderen Gesundheitseinrichtungen enden. MitarbeiterInnen und BesucherInnen benötigen ab Inkrafttreten der neuen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung morgen, Freitag, keinen gültigen Testnachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für PatientInnen und BewohnerInnen bleibt hingegen bestehen. Dies kündigt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil heute Abend an und begründet diese Maßnahme mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wo derzeit gleich drei Viruserkrankungen auftreten: Neben dem Coronavirus treten auch Influenza und das RS-Virus verstärkt auf. „Ein auf SARS-CoV-2 ausgerichteter Testnachweis ist nicht mehr zielführend, die FFP2-Maske ist hingegen derzeit der effektivste Schutz gegen eine Ansteckung mit einer dieser drei Viruserkrankungen. Daher setzen wir unsere Begleitverordnung außer Kraft – auch wenn diese Maßnahme aufgrund der erneuten Kurzfristigkeit, mit der die Novelle der Basismaßnahmenverordnung seitens des Bundes angekündigt und kundgemacht wurde, wieder einmal sehr rasch umgesetzt werden musste.“
LH Doskozil appelliert in diesem Zusammenhang an die Personen, die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufsuchen, aber auch an alle anderen Burgenländerinnen und Burgenländer: „Nur die FFP2-Maske gewährt uns den Schutz, den wir brauchen, um die Ansteckungsgefahr – egal ob mit dem Coronavirus, der Influenza oder dem RS-Virus – möglichst gering zu halten. Daher appelliere ich an alle, die Maskenpflicht in den Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Kuranstalten besonders ernst zu nehmen.“
Die sieben Testzentren, die teilweise im Umfeld der Krankenhäuser angesiedelt sind, bleiben aber auch weiterhin bestehen und werden auch über die Weihnachtsfeiertage geöffnet sein, um den Burgenländerinnen und Burgenländern auch weiterhin die Sicherheit einer PCR-Testmöglichkeit zu bieten.
Impfung als effektivster Schutz vor schwerem COVID-19-Verlauf
Der Landeshauptmann weist in diesem Zusammenhang außerdem einmal mehr auf die Wichtigkeit der COVID-19-Schutzimpfung bzw. der entsprechenden Auffrischungsimpfung hin: „Die COVID-19-Schutzimpfung hat sich als effizienter Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und Long COVID erwiesen. Sie macht es möglich, dass die Krankenhäuser nicht mit COVID-19-PatientInnen überschwemmt werden, sodass unser Gesundheitssystem weiterhin einsatzfähig bleibt, und dass wir unserem Leben weitestgehend ohne Einschränkungen nachgehen und sicher Weihnachten feiern können. Daher ist es wichtig, dass wir alle unseren Impfschutz aufrechterhalten und zur Auffrischungsimpfung gehen. Auch für eine Erstimpfung ist es nie zu spät.“
Morgen, Freitag, und am Samstag gibt es noch einmal vor der Weihnachtspause die Gelegenheit zur COVID-19-Schutzimpfung in den Impfzentren in den Bezirkshauptmannschaften.
Öffnungszeiten der Testcontainer über Weihnachten und Jahreswechsel:
Außerhalb der Feiertage sind die Testcontainer an folgenden Tagen geöffnet:
Standorte:
Quelle: Land Burgenland