Burgenland: Commerzialbank: Bankenombudsmann gibt Entwarnung für „Hopsi“-Kindersparer

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 06, 2020

Burgenland

Bankenombudsmann des Landes Burgenland, Ernst Loos: „Es gibt ein festgelegtes Prozedere über die Einlagensicherung – das gilt auch für Kinder, sofern das Sparbuch dem Kind zugeordnet werden kann.“

In der Causa Commerzialbank gibt es aktuell Aufregung um Sparbücher von Kindern. Der Bankenombudsmann des Landes Burgenland, Ernst Loos, kann hier beruhigen: „Es gibt hier ein festgelegtes Prozedere über die Einlagensicherung, auf das sich die Betroffenen – Eltern und Kinder – auch verlassen können. Wichtig ist hier nur, dass das Sparbuch dem Kind zugeordnet werden kann, etwa durch den Vermerk des Vornamens des Kindes.“

Auf der Homepage der Einlagensicherung einlagensicherung.at gibt es ein Formular für Minderjährige. „Das Prozedere sieht vor, dass Eltern bei einer neuen Bank ein Sparkonto für ihr Kind bzw. ihre Kinder eröffnen um dann das ausgefüllte Formular an die Einlagensicherung übermitteln. Wir haben bereits positive Rückmeldungen, wie rasch die Abwicklung für die Kinder funktioniert hat. Das Geld war in kürzester Zeit auf dem neuen Sparkonto des Kindes“, so Loos.

Seit der Schließung der Commerzialbank Mattersburg laufen bei den beiden Bankenombudsmännern des Landes Burgenland die Telefone heiß: „Seit dem 15. Juli sind wir vorrangig mit der Causa und den Anliegen der Geschädigten beschäftigt“, sagt Loos. Wer die Hilfe der Bankenombudsmänner des Landes in Anspruch nehmen will, kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter 057-600/2465 für das Nordburgenland und unter 057-600/4555 für das Südburgenland einen Beratungstermin wahrnehmen.

Das Bankwesen ist komplex. Daher und aufgrund zahlreicher Fragen und Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten wurde im Amt der Burgenländischen Landesregierung eine unabhängige Beratungsstelle - eine "Bankenombudsstelle" - eingerichtet, an die sich Konsumentinnen und Konsumenten bei Problemen mit Geldinstituten wenden können. Durch die Einsetzung von Ombudsleuten soll hier die einzelne Bankkundin und der einzelne Bankkunde beraten werden.


Quelle: Land Burgenland

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