vonRedaktion International
MAI 22, 2021
Seit 19. Mai haben Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe wieder offen. Klare Regeln gewährleisten dabei einen sicheren Öffnungsstart und eine erfolgreiche Sommersaison. Dieser Leitfaden verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen zur sicheren Öffnung in den einzelnen Branchen.
Als Nachweis und Eintritt für Gastronomie, Hotellerie und Dienstleister gelten in Österreich die sogenannten 3G-Regeln: getestet, genesen oder geimpft.
Falls die in der COVID-Öffnungsverordnung genannten Nachweise (3G) nicht erbracht werden können, kann ausnahmsweise unter Aufsicht der Betreiberin/des Betreibers einer Betriebstätte ein Antigen-Selbsttest durchgeführt werden, der einmalig für die Dauer des Aufenthaltes in diesem Betrieb gilt.
Solche Antigen-Selbsttest werden Betrieben vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt und sind in folgenden Bereichen zulässig: Gastronomie, Beherbergung, private Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Gesundheitsdienstleister, körpernahe Dienstleistungen (wie insbesondere Friseure, KosmetikerInnen, MasseurInnen, FußpflegerInnen etc) ...
Die Selbsttests sind von den Gästen/Kunden unter Aufsicht der Betreiberin/des Betreibers einer Betriebstätte oder einer von der Betreiberin/vom Betreiber beauftragten Person selbst durchzuführen. Gäste/Kunden können auch einen in einer Apotheke erworbenen bzw. bezogenen Selbsttest mitbringen. Gäste/Kunden haben den Test für die Dauer des Aufenthaltes im Betrieb bereitzuhalten. Eine Dokumentation über die durchgeführten Tests ist nicht erforderlich, wobei eine verantwortungsvolle Durchführung im Interesse der Betriebe und Gäste/Kunden vorausgesetzt wird.
Die WKO Steiermark koordiniert die Verteilung in den Regionen. WKO-MItglieder können die eingerichteten Ausgabestellen steiermarkweit auswählen.
Ausgabestelle Graz und Graz-Umgebung:
WKO Steiermark
Business Lounge
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Abholzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur mit Voranmeldung.
Die Anmeldung erfolgt über ein eigen entwickeltes E-Tool. Das Mitglied erhält ein personalisiertes E-Mail mit der Mitgliedsnummer, einem Code und einem Link, der eine Bestellung ermöglicht. Das Mitglied wählt den Abholtermin sowie den Abholort direkt im Abholportal aus. Ist keine E-mail-Adresse vorhanden, ist ausnahmsweise auch eine Abholung ohne Voranmeldung möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-gastfreundschaft.at.
Als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen wir Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und informieren.
UNSERE SERVICEHOTLINES (07:00 Uhr - 17:00 Uhr):
Mag. Reinhard Hochegger: +43 664 60 872 4804
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Quelle: Stadt Graz