Graz: Corona – Selbsttests für Betriebe

vonRedaktion International
MAI 22, 2021

Graz

Seit 19. Mai haben Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungs- und Freizeitbetriebe wieder offen. Klare Regeln gewährleisten dabei einen sicheren Öffnungsstart und eine erfolgreiche Sommersaison. Dieser Leitfaden verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen zur sicheren Öffnung in den einzelnen Branchen.

Antigen-Selbsttests für Betirebe

Als Nachweis und Eintritt für Gastronomie, Hotellerie und Dienstleister gelten in Österreich die sogenannten 3G-Regeln: getestet, genesen oder geimpft.

Falls die in der COVID-Öffnungsverordnung genannten Nachweise (3G) nicht erbracht werden können, kann ausnahmsweise unter Aufsicht der Betreiberin/des Betreibers einer Betriebstätte ein Antigen-Selbsttest durchgeführt werden, der einmalig für die Dauer des Aufenthaltes in diesem Betrieb gilt.

Solche Antigen-Selbsttest werden Betrieben vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt und sind in folgenden Bereichen zulässig: Gastronomie, Beherbergung, private Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Gesundheitsdienstleister, körpernahe Dienstleistungen (wie insbesondere Friseure, KosmetikerInnen, MasseurInnen, FußpflegerInnen etc) ...

Durchführung der Selbsttests

Die Selbsttests sind von den Gästen/Kunden unter Aufsicht der Betreiberin/des Betreibers einer Betriebstätte oder einer von der Betreiberin/vom Betreiber beauftragten Person selbst durchzuführen. Gäste/Kunden können auch einen in einer Apotheke erworbenen bzw. bezogenen Selbsttest mitbringen. Gäste/Kunden haben den Test für die Dauer des Aufenthaltes im Betrieb bereitzuhalten. Eine Dokumentation über die durchgeführten Tests ist nicht erforderlich, wobei eine verantwortungsvolle Durchführung im Interesse der Betriebe und Gäste/Kunden vorausgesetzt wird.

Test-Ausgabestelle in Graz und GU

Die WKO Steiermark koordiniert die Verteilung in den Regionen. WKO-MItglieder können die eingerichteten Ausgabestellen steiermarkweit auswählen.

Ausgabestelle Graz und Graz-Umgebung:
WKO Steiermark
Business Lounge
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Abholzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr nur mit Voranmeldung.
Die Anmeldung erfolgt über ein eigen entwickeltes E-Tool. Das Mitglied erhält ein personalisiertes E-Mail mit der Mitgliedsnummer, einem Code und einem Link, der eine Bestellung ermöglicht. Das Mitglied wählt den Abholtermin sowie den Abholort direkt im Abholportal aus. Ist keine E-mail-Adresse vorhanden, ist ausnahmsweise auch eine Abholung ohne Voranmeldung möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-gastfreundschaft.at.

Kontakt

Als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen wir Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und informieren.

UNSERE SERVICEHOTLINES (07:00 Uhr - 17:00 Uhr):
Mag. Reinhard Hochegger: +43 664 60 872 4804
Mag. Andreas Morianz: +43 664 60 872 4820

CORONA HOTLINE: 1450
CORONA INFOPOINT: 0590900-4352 | Infopoint_coronavirus@wko.at
CORONA INFOPOINT DER WKO STMK: +43 316 601 601 | rechtsservice@wkstmk.at

Quelle: Stadt Graz

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