vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 01, 2020
LHStv.in Beate Prettner: Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL) extrem wichtig - Auszahlungsrekord im November mit 240.000 Euro - Jahresförderung 2019 wurde 2020 schon Mitte August überschritten – fast Verfünffachung der Soforthilfe im Vergleich zu einem Nicht-Corona-Monat - Land rechnet mit anhaltend hohen Förderansuchen 2021
Klagenfurt (LDP). Im Vorjahr hat das Land Kärnten knapp eine Million Euro an Hilfszahlungen aus dem so genannten HIBL-Topf (Hilfe in besonderen Lebenslagen) ausbezahlt. „Mit Stand 21. August haben wir die Jahressumme von 2019 schon um mehr als 100.000 Euro überschritten. Es hat Monate gegeben mit einer Verdreifachung der Anträge. Nun haben wir im November einen absoluten Auszahlungsrekord geschrieben: 240.000 Euro wurden alleine in den vergangenen 30 Tagen an Kärntner überwiesen, die in finanzielle Not geraten sind“, gibt heute, Dienstag, Sozialreferentin Beate Prettner bekannt. Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug die durchschnittliche monatliche Auszahlungssumme rund 55.000 Euro.
Aufgrund der Corona-Situation habe das Land die HIBL-Auszahlungsmodalitäten so geändert, dass „die finanzielle Hilfe nicht nur schneller bei den Menschen ankommt, sondern auch in größeren Beträgen“, betont Prettner. Bis zum heutigen Tag wurden mehr als 2.700 Anträge positiv beschieden, im Vorjahr waren es rund 1.500: „Wir gehen davon aus, dass der Trend auch im Jahr 2021 anhalten wird.“ Und Prettner versichert: „Wir werden natürlich auch im nächsten Jahr niemanden im Stich lassen und so großzügig und so unbürokratisch wie möglich helfen.“ Denn es gehe vorrangig darum, dass die Hilfe so rasch wie möglich bei den Betroffenen ankomme.
Erstmals wurden daher auch Ein-Personen-Unternehmen in das HIBL-Programm aufgenommen. Wie die Sozialreferentin informiert, beträgt die durchschnittliche Auszahlungssumme für EPUs 1.145 Euro. Rund 100 Kärntner EPUs haben die HIBL in Anspruch genommen, vom Taxifahrer über den Tanzlehrer bis hin zum Masseur oder Kantinenpächter.
Betroffene können ihre Anträge online stellen, dafür hat die Fachabteilung eigene Formulare konzipiert. Auch unkomplizierte telefonische Antragstellungsmöglichkeiten wurden eingerichtet. Der Soforthilfeantrag (Corona Krisen Formular) ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L49
Quelle: Land Kärnten