vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 21, 2021
Seit Montag gilt verschärfte COVID-19-Einreiseverordnung – Kürzlich Genesene sollten für Fall eines positiven PCR-Tests ein ärztliches Zeugnis mitführen
Klagenfurt (LPD). Seit gestern, Montag, gilt die von der Bundesregierung verschärfte COVID-19-Einreiseverordnung. Demnach sind bei Einreise aus Staaten, die nicht als Virusvariantengebiete oder Staaten mit hohem epidemiologischem Risiko gelten, ein 2G-Nachweis und zusätzlich ein negativer molekularbiologischer Test (PCR-Test) oder der Nachweis einer Boosterimpfung vorzulegen. Auch Personen, die bereits zweifach geimpft sind, haben somit zusätzlich ein gültiges negatives Testergebnis mitzuführen.
„Wir haben zu den Einreisebestimmungen mehrere Anfragen von Menschen bekommen, die erst kürzlich genesen sind. Bei ihnen könnte nämlich der PCR-Test unter Umständen noch immer ein positives Ergebnis anzeigen“, sagt Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes. Diese Betroffenen sollten daher ein ärztliches Zeugnis mitführen, in dem bestätigt ist, dass sie in den letzten 90 Tagen mit dem Coronavirus infiziert waren und die Infektion bereits abgelaufen ist. Dieses ärztliche Zeugnis darf frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. nach Symptombeginn ausgestellt werden. Zudem muss die Person mindestens 48 Stunden vor Ausstellung symptomfrei sein. Die Ärztin oder der Arzt bestätigt damit auch, dass trotz Vorliegens eines positiven Testergebnisses aufgrund der medizinischen Laborbefunde davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Informationen zu den Einreisebestimmungen: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html
Vorlage ärztliches Zeugnis: www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40236858/II_344_2021_Anlage_H.pdf
Quelle: Land Kärnten