vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 18, 2021
Gesundheitsministerium zu Klassifizierung von Kontaktpersonen und vorzeitiger Beendigung der Absonderung
Klagenfurt (LPD). Wie im Bereich der Schulen bezüglich Klassifizierung von Kontaktpersonen und einer vorzeitigen Beendigung der Absonderung behördlich vorzugehen ist, wird vom zuständigen Gesundheitsministerium vorgegeben. Zur allgemeinen Information zitiert das Land Kärnten aus dem entsprechenden Bundestext (Stand: 15.09.2021). Es gibt Unterschiede bei den Regelungen bis zum Ende der 4. Schulstufe und ab der 5. Schulstufe. Das betrifft u.a. ab der 5. Schulstufe die direkten Sitznachbarn eines bestätigten Falles, die als Kontaktperson der Kategorie I einzustufen sind. Für alle Schulstufen gilt hingegen, dass eine vorzeitige Beendigung der Absonderung möglich ist, wenn frühestens am fünften Tag nach dem letzten infektiösen Kontakt ein PCR-Test durchgeführt wurde und dessen Ergebnis negativ ist.
Die Bundesvorgaben im Wortlaut:
Vorgehen für Kinder bis zum Ende der 4. Schulstufe:
- Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen sind grundsätzlich als Kontaktperson der Kategorie II zu klassifizieren, sofern nicht im Einzelfall unter Berücksichtigung von örtlichen Randbedingungen, der Zahl evtl. weiterer infizierter Personen, dem Grad der Sicherheit bzgl. der vorliegenden Informationen oder der Kenntnis der regionalen Zirkulation bestimmter besorgniserregender Varianten, eine andere Einstufung erforderlich ist.
- Werden ? 2 Kinder in einem Abstand von weniger als 14 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet, oder wird eine Lehr-/Betreuungsperson positiv getestet, können Teilgruppen oder der gesamte Klassen- oder Gruppenverband als Kontaktpersonen der Kategorie I klassifiziert werden.
- Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist bei Vorliegen einer negativen PCR-Untersuchung, welche frühestens an Tag 5 nach letztem infektiösen Kontakt durchgeführt wurde, möglich.
Vorgehen für Kinder und Jugendliche ab der 5. Schulstufe:
- Die direkten Sitznachbarn sowie sonstige enge Kontakte (siehe Kategorie I-Kontaktpersonen: Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition) des bestätigten Falls sind jedenfalls als Kontaktperson der Kategorie I zu klassifizieren.
- Die restlichen Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen sind grundsätzlich als Kontaktperson der Kategorie II zu klassifizieren, sofern nicht im Einzelfall unter Berücksichtigung von örtlichen Randbedingungen, der Zahl evtl. weiterer infizierter Personen, dem Grad der Sicherheit bzgl. der vorliegenden Informationen oder der Kenntnis der regionalen Zirkulation bestimmter besorgniserregender Varianten, eine andere Einstufung erforderlich ist.
- Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist bei Vorliegen einer negativen PCR-Untersuchung, welche frühestens an Tag 5 nach letztem infektiösen Kontakt durchgeführt wurde, möglich.
Quelle: Land Kärnten