Coronavirus - Kärnten hält an Testprocedere für 24-Stunden-Betreuungskräfte fest

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 26, 2020

Kärnten

LH Kaiser, LHStv.in Prettner: Angestrebt wird bundeseinheitliche Regelung – Testkosten werden übernommen

Klagenfurt (LPD). Die Aufhebung der Testpflicht für 24-Stunden-Betreuungskräfte aus Risikogebieten wie Rumänien oder Kroatien sorgt weiter für Diskussionen. „Nach ausführlicher Diskussion im heutigen Koordinationsgremium wird das Land Kärnten an dem bisherigen Testprocedere festhalten bzw. die Rückerstattungskosten, die bisher der Bund gezahlt hat, im Zweifelsfall selbst tragen“, informieren der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser und Gesundheitsreferentin Beate Prettner.

„Immerhin geht es hierbei um den Schutz der größten Risikogruppe, nämlich um ältere, pflegebedürftige Menschen. Sie zu schützen, muss oberstes Gebot sein“, betont Prettner. Daher lehne Kärnten eine Pendler-Sonderregelung für Betreuungskräfte aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, klar ab. „Sinnvoll wäre natürlich ein bundeseinheitliches Vorgehen“, sagt LH Kaiser. Wie Prettner informiert, werde man „nach Rücksprache mit einigen Landesreferenten diesen Punkt in der nächsten Videokonferenz mit Minister Anschober diskutieren.“

Laut Prettner habe die Testerfordernis zuletzt keinerlei Schwierigkeiten gemacht – „mir ist nicht bekannt, dass eine Betreuungskraft aufgrund der Testerfordernis nicht nach Kärnten gekommen wäre. Das heißt, es gibt keine Probleme in der Bedarfsdeckung.“

Kärnten werde jedenfalls am bisherigen Procedere festhalten, die Betreuerinnen sollten getestet sein, bevor sie die Betreuung aufnehmen, wie bisher. Die Testkosten werden der Betreuungskraft ein Mal pro Monat in der Höhe von 60 Euro refundiert. Das gilt rückwirkend bis Mitte März. „Wir müssen gerade bei der älteren Generation auf Nummer sicher gehen: Einer Betreuungskraft aus einem Risikoland ungetestet den Kontakt zu pflegebedürftigen Menschen zu gestatten, wäre schlichtweg unverantwortlich.“





Quelle: Land Kärnten

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