Kärnten: Coronavirus - Kaum Corona-Einschränkungen zu Ostern

vonRedaktion International
APRIL 13, 2022

Kärnten

Aktuelle Verordnung sieht für Osterfeuer und Osterfeiern im Freien keine Einschränkungen und Maßnahmen vor – Veranstalter müssen Beauftragten und Konzept haben – Tests für Pflegeheimbesuche rechtzeitig besorgen, letzte Abgabe Gurgeltests: Karsamstag 9 Uhr, Gültigkeit 72 Stunden

Klagenfurt (LPD. „Die Infektionszahlen sinken, das bevorstehende Osterfest mit seinen Veranstaltungen und Verwandtenbesuchen will trotzdem organisiert sein. Für Osterfeuer und Osterfeiern im Freien gelten nach lautender Verordnung keine Einschränkungen und Maßnahmen. Veranstalter von Feiern, an welchen mehr als 50 Besucher zu erwarten sind, müssen ein Corona-Präventionskonzept sowie nach wie vor einen Covid-Beauftragten haben“, erklärt heute Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes. Dieses Präventionskonzept sei laut Kurath auch der jeweiligen BH vorzulegen.


Auch die Besuche in Altenwohn- und Pflegeheimen wollen organisiert sein. Ab 17. April, also ab Ostersonntag, gilt der PCR-Test für einen Besuch 72 Stunden, nicht mehr 48 Stunden. Es gilt weiterhin für den Besuch 2G+PCR-Test.
Die letzte Abgabemöglichkeit für einen PCR-Gurgeltest in den SPAR-Filialen ist am Karsamstag vor 9 Uhr, um 9 Uhr werden die Tests wie immer vom Labor abgeholt. Jedenfalls sind mögliche Abweichungen von SPAR-Öffnungszeiten am Karsamstag zu beachten. „Ein Beispiel: Wer am Freitagabend gurgelt und seinen Gurgel-PCR-Test in eine Gurgel-Abholbox bei SPAR einwirft, kann mit dem negativen Ergebnis bis Ostermontag am Abend Angehörige in Altenwohn- und Pflegeheimen besuchen“, so Kurath.

Für das Feiern von Gottesdiensten kommen die Bedingungen der Österreichischen Bischofskonferenz zur Anwendung und demnach gilt während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2-Maskenpflicht.

In Kärnten sind Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich möglich. Es dürfen ausschließlich biogene Materialien (z. B. Holz, Stroh, Baumschnitt, Laub) verbrannt werden. Für den Vollzug der Verordnung sind die Kärntner Gemeinden zuständig. Dort ist ein Osterfeuer spätestens vier Tage vor dem Abbrennen zu melden. In einigen Bezirken sind aufgrund der Trockenheit Waldbrand-Verordnungen aufrecht. In diesen Gebieten sind keine Osterfeuer oder ein Osterschießen erlaubt. Innerhalb von Ortschaften können die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angemeldete Osterfeuer bewilligen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen.

Heute, Dienstag, werden in Kärnten 276 Coronaneuinfektionen gemeldet, 1.113 Neugenesene und damit 6.024 aktuelle Infektionen gesamt. 133 Menschen sind hospitalisiert, 10 von ihnen benötigen intensivmedizinische Betreuung. Die Inzidenz ist in Kärnten auf 797,4 gesunken, Österreichweit liegt sie bei 1.115,6.

Quelle: Land Kärnten

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