vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 21, 2022
Für Einreise nach Österreich gelten zukünftig 3G-Regeln – Einreise ist nun auch mit Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich - „Corona-Testpass“ gilt bei schulpflichtigen Kindern als Nachweis - Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr sind von den 3G-Regeln ausgenommen.
Klagenfurt (LPD). Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Einreiseregeln nach Österreich geändert. Die 13. Novelle zur Covid-19-Einreiseverordnung tritt morgen (22. Februar 2022) in Kraft. Die Einreise aus allen Staaten (EU/EWR und Drittstaaten), die nicht als Virusmutationsgebiet gelten oder kein hohes epidemiologisches Risiko aufweisen, ist prinzipiell mittels Vorlage von 3G möglich.
In der neuen Verordnung wird der kürzestmögliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung von 120 auf 90 Tage verkürzt. Auf die Gültigkeitsdauer der Impfungen hat die Einreiseverordnung keinen Einfluss, diese bleibt wie bisher bei 270 Tagen sowohl nach der Zweit- als auch nach der Drittimpfung, sowie bei Impfungen, wo zur Grundimmunisierung nur ein Stich nötig ist. Eine 180-tägige Frist gilt auch für Genesene, die eine Corona-Infektion überstanden haben.
Die Einreise ist auch für Personen die weder geimpft noch genesen sind möglich, sofern sie einen negativen PCR-Test oder Antigentest vorweisen können. „Der PCR-Test ist 72 Stunden ab Abnahme gültig. Der Antigentest 24 Stunden, wobei Tests zur Eigenanwendung als Zertifikat nicht gelten“, erklärt Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes Kärnten.
Für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr gilt zusätzlich als Nachweis der sogenannte „Corona-Testpass“. Sofern die vorgegebenen Intervalle eingehalten wurden, ist dieser bis zum siebenten Tag nach der Testentnahme gültig. Minderjährige unter dem 12. Lebensjahr sind von den Verpflichtungen ausgenommen.
Alle Personen, die nach Österreich einreisen und nicht nachweisen können, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage weder in einem Virusmutationsgebiet noch einer Region mit hohem epidemiologischen Risiko aufgehalten haben, müssen unverzüglich eine Registrierung vornehmen und eine zehntägige Quarantäne antreten. Diese gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
Die Richtlinien gelten für die Einreise nach Österreich. Die Einreisebestimmungen für das Zielland sind unter www.bmeia.gv.at abrufbar.
Quelle: Land Kärnten