vonRedaktion International
MAI 21, 2022
Abstimmung aller Kabeg-Spitäler – Corona-Schutzmaßnahmen bleiben im Sinne der Patienten und Besucher aufrecht
Das bedeutet, dass die Zutrittskontrollen sowie die Anmeldung für Besucher in Kabeg-Spitäler beibehalten werden. Weiterhin ist der 3G-Nachweis zu erbringen und sind pro Patient und Tag 2 Besucher zulässig. Die Besuchszeit beträgt 1 Stunde pro Besucher. Maskenpflicht in den Gebäuden sowie Mindestabstände gelten ebenso nach wie vor.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind weiterhin Besucher bzw. Begleitpersonen im Bereich der Palliativ- und Hospizbegleitung, der Seelsorge, die Begleitungen durch max. 2 Personen bei kritischen Ereignissen und die Begleitperson im Falle einer Entbindung.
Für stationäre, tagesklinische oder ambulante Patienten (ausgenommen Notfälle) gilt ebenso die 3G Regel.
Keinesfalls ins Krankenhaus kommen sollten Personen, die an sich Coronasymptome feststellen, diese sind weiterhin aufgefordert, über die Gesundheitshotline 1450 zu agieren bzw. ihren Hausarzt zu kontaktieren.
Quelle: Land Kärnten