vonRedaktion International
APRIL 13, 2021
Tirolweite Ausreisetestpflicht gilt vorerst bis inklusive 24. April
Die bereits seit 31. März geltende Ausreisetestpflicht für Nordtirol wird verlängert. Ab Donnerstag, 15. April, 0 Uhr, wird diese zudem auch auf den Bezirk Lienz ausgedehnt. Für ganz Tirol gilt die Ausreisetestpflicht damit vorerst bis 24. April 2021. Diese Vorsichtsmaßnahme hat der Corona-Einsatzstab heute in enger Abstimmung mit den Bezirkshauptmannschaften als zuständige Gesundheitsbehörden getroffen. Als Nachweis für die Ausreise gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Ausreisetestpflicht für den Bezirk Kufstein läuft hingegen mit morgen, Mittwoch, 24 Uhr, aus und wird nicht verlängert. Zudem endet auch die FFP2-Maskenpflicht an stark frequentierten öffentlichen Orten im Bezirk Kufstein ebenfalls mit Ablauf des morgigen Tages.
„In den letzten Wochen hat sich – wie in ganz Österreich – auch in Osttirol allen voran die britische Virusmutation (B.1.1.7) verbreitet. Aktuell sind nach den dem Land Tirol vorliegenden Informationen 198 Personen mit der britischen Virusvariante in Osttirol infiziert. Darüber hinaus traten in Tirol zuletzt weitere mutierte Virusvarianten auf. Dieses Mutationsgeschehen zeigt, dass die Lage in Tirol und zuletzt vor allem auch in Osttirol durchaus ernst zu nehmen ist und entsprechende weitere Maßnahmen rasch gesetzt werden müssen. Nun wird Osttirol in die bereits für Nordtirol geltende Ausreisetestpflicht miteingenommen. Neben der umfangreichen Teststrategie, um unentdeckte Infektionen zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, wird auch die bereits in den letzten Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing weiterhin forciert. Das hat bereits bei der südafrikanischen Mutation zur erfolgreichen Eindämmung beigetragen“, erklärt der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli, der weiter ausführt: „Wir verzeichnen gerade im Bezirk Lienz hohe Infektionszahlen und haben dort mit rund 430 derzeit österreichweit die höchste 7-Tage-Inzidenz. Nun gilt es, weitere Maßnahmen in Form von einer Testverpflichtung für die Ausreise aus dem gesamten Bezirk Lienz zu setzen, um ein umfassendes Lagebild zu erhalten. Konkret heißt das, dass auch beim Verlassen des Bezirks Osttirol bei den Bezirksgrenzen und somit auch für die Durchreise von Osttirol nach Nordtirol ein negatives Testergebnis erforderlich ist.“ Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Bezirk Lienz entsprechend adaptiert. Die Abstimmungen dazu laufen auf Hochtouren. Anmeldungen und Infos dazu demnächst unter www.tiroltestet.at
Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen ohne Wohnsitz, wenn sie sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Von der Testpflicht jeweils ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Die Testverpflichtungen werden an den Staats- und Binnengrenzen stichprobenartig kontrolliert. Weitere Informationen zu geltenden Ausreiseregelungen für Tirol finden sich als FAQs in Kürze auch auf www.tirol.gv.at/ausreise.
Ausreisetestpflichten für zwei Regionen in Osttirol aufgehoben
Mit Ablauf des morgigen Tages wird die Ausreisetestpflicht für die Gebiete der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen sowie der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten aufgehoben. Aufgrund der vermehrt auftretenden Virusvariante B.1.1.7 mit E484K-Zusatz im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach bleibt die Ausreisetestpflicht aus dieser Region bis vorerst 21. April aufrecht. Ebenfalls weiterhin bestehen bleibt die Ausreistestpflicht für die Gemeinde Fulpmes im Bezirk Innsbruck-Land (vorerst bis 18. April) sowie Weißenbach am Lech im Bezirk Reutte (vorerst bis 19. April). Die Personen sind verpflichtet, beim Verlassen der Region bzw. der Gemeinde einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen. „Die Vorgehensweise hinsichtlich regionaler bzw. lokaler Maßnahmen hat sich in Tirol bewährt. Dahingehend wird die Lage auch in Zukunft genauestens beobachtet, um mit Ausreisetestpflichten für Gemeinden und Regionen – parallel zu bezirks- und landesweiten Ausreistestpflichten – auf das Infektionsgeschehen punktuell raschestmöglich reagieren zu können“, so Rizzoli abschließend.
Quelle: Land Tirol