vonRedaktion International
MÄRZ 21, 2022
Lage in den Krankenhäusern bleibt angespannt – Impfbereitschaft weiterhin niedrig – Neuigkeiten im Kontaktpersonenmanagement – Infizierte Hochrisikopatientinnen und –patienten können medikamentös behandelt werden
Klagenfurt (LPD). Mit 1884 Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden und einer 7-Tages-Inzidenz von 2926,9 ist die Coronasituation in Kärnten und vor allem in den Krankenhäusern weiterhin angespannt. Insgesamt sind 300 Coronainfizierte hospitalisiert, davon müssen 281 Patientinnen und Patienten auf Normalstationen und 19 im Intensivbereich versorgt werden. Erste Operationen müssen einerseits bedingt durch die hohe Zahl der Coronapatientinnen und –patienten, andererseits aber auch bedingt durch die coronabedingten Personalausfälle verschoben werden. Rund 500 Personen können in diesem Bereich nicht ihrer Arbeit nachkommen. Der Ausblick auf die kommenden zwei Wochen deutet leider auf keine Entspannung hin.
Weiterhin gering ist die Impfbereitschaft in Kärnten. 66 Prozent der Gesamtbevölkerung ist vollimmunisiert, 51,2 Prozent ist grundimmunisiert und bei 3,9 Prozent ist das Impfzertifikat abgelaufen. 1246 Impfungen wurden in der vergangenen Woche verabreicht – 76 davon waren Erstimpfungen. Zudem liegen den Behörden derzeit rund 1000 Anträge auf Impfbefreiungen vor.
Neuigkeiten bringt die neue Bundesvorgabe das Kontaktpersonenmanagement betreffend. Indexpersonen und Verdachtsfälle werden weiterhin abgesondert. Neu ist, abhängig von den Ressourcen der Gesundheitsämter, die Verkehrsbeschränkung der Kontaktpersonen der Kategorie I. Hier erfolgt je nach Bedarf auch die Möglichkeit der Priorisierung. Oberste Priorität haben dabei beispielsweise Gesundheits- und Pflegepersonal, Personal von Einsatzorganisationen und anderer kritischer Infrastrukturen oder Personen, die im Haushalt mit Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben oder diese pflegen.
Coronapatientinnen und –patienten können mittlerweile auch medikamentös behandelt werden. Die Medikamente sind rezeptpflichtig und können – vorwiegend bei Hochrisikopatientinnen und –patienten über den jeweiligen Hausarzt oder behandelnden Arzt verschrieben werden.
Quelle: Land Kärnten