Tirol: Coronavirus - Zusätzliche Maßnahmen für den Bezirk Osttirol

vonRedaktion Salzburg
APRIL 10, 2021

Tirol

Ausreisetestpflicht für drei Regionen ab Sonntag, 11. April

Aufgrund eines aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in folgenden drei Regionen im Bezirk Lienz ab Sonntag, 11. April, 0 Uhr, bis vorerst inklusive 21. April 2021, 24 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des jeweiligen Gebietes in Kraft: „Im Gebiet der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen, im Gebiet der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten sowie im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in der jeweiligen Region aufgehalten haben und diese verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben“, erklärt Bezirkshauptfrau Olga Reisner. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„Wir beobachten die Situation auch in Osttirol sehr genau und es hat sich herausgestellt, dass gerade in den drei Regionen ein anhaltendes Infektionsgeschehen herrscht. Gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde – der Bezirkshauptmannschaft Lienz – haben wir daher entschieden, diese Maßnahme der Ausreisetestpflicht zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol. Aufgrund der geografischen Lage der jeweiligen Gemeinden in den Regionen wurde beschlossen, drei konkrete Gebiete auszuweisen, die diese Ausreisetestpflicht umfasst. Eine solche Form der Ausreisetestverpflichtung, die sich nicht auf die Bezirks- sondern ausgewiesene Regionsgrenzen stützt, würde nach Einschätzung der ExpertInnen vor allem in Osttirol Sinn machen, um im Zuge der Covid-Testungen ein detailliertes Lagebild zu erhalten. Innerhalb dieser Gebiete ist demnach kein Test notwendig, um beispielsweise von einer in die andere Gemeinde zu gelangen. Das heißt: Personen die beispielsweise von Sillian nach Heinfels, Außer- oder Innervillgraten fahren, benötigen kein negatives Testergebnis. Ebenso wenig jene, die beispielsweise von Prägraten nach Virgen oder von Anras nach Abfaltersbach, Assling oder Leisach fahren. „An dieser Stelle ergeht erneut der Aufruf an die Bevölkerung, das Testangebot anzunehmen, um Infektionen erkennen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können. Zudem gilt der Dank allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden für ihre unermüdliche Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie“, betont BH Reisner.

Eine Durchreise durch die Regionen ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der jeweiligen Region, die dort vor Verlassen dieser positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

Erweiterte Testmöglichkeiten in den Gebieten

Der erforderliche Corona-Test ist nicht an die Region geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb des Gebietes der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen. Die Personen sind allerdings verpflichtet, beim Verlassen der Region einen negativen Test im Fall einer Kontrolle vorzuweisen.

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, stehen zusätzlich zum bestehenden Testangebot im Bezirk Lienz zeitgerecht weitere Testmöglichkeiten in den ausgewiesenen Gebieten zur Verfügung. Dazu folgt ehestmöglich eine weitere Information mit den genauen Teststandorten sowie Öffnungszeiten.

Quelle: Land Tirol

Mehr Nachrichten aus

Tirol

Mehr Nachrichten aus

Matrei