vonRedaktion Salzburg
APRIL 17, 2021
Zutrittstests für Besucher und laufende Testung von Bediensteten des Landes
Wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bekanntgab, wird das Land Burgenland den Lockdown am kommenden Montag, dem 19. April, beenden. Der Handel wird wieder geöffnet und an den Schulen wird es Präsenzunterricht geben. Diese Öffnung erfolgt unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen und mit wissenschaftlicher Begleitung. Zu den Sicherheitsvorkehrungen zählt, dass die flächendeckenden Testungen im Burgenland massiv intensiviert werden. Davon unmittelbar betroffen ist auch der Landesdienst mit seinen Dienststellen. Für den Zutritt zu den Dienststellen des Landes wird ab der kommenden Woche ein negativer Corona-Test erforderlich sein. Und die Testung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes wird massiv ausgeweitet, um Infektionen weiter reduzieren zu können.
Besucherinnen und Besucher von Dienststellen des Landes benötigen ab dem 19. April für den Zutritt:
Für Besucherinnen und Besucher, die keinen dieser Nachweise vorlegen können, wird es auch die Möglichkeit eines Spucktests vor Ort geben (für die beiden Landhäuser erfolgt die Ausgabe der Spucktests im Eingangsbereich des Landhauses Alt). Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird Besucherinnen und Besuchern jedoch empfohlen, einen entsprechenden Nachweis mitzubringen.
Sollte in Ausnahmefällen kein Spucktest möglich sein: Mit oder ohne Spucktest gelten auf jeden Fall weiterhin die bekannten Schutzmaßnahmen wie Hände desinfizieren, Abstand halten und das Tragen einer FFP2-Maske. Diese Regelungen gelten für den Parteienverkehr ebenso wie für externe Dienstleister.
Damit eine nachhaltige Öffnung möglich ist, wird es im Burgenland auch eine flächendeckende Testung in Betrieben geben. Auch die Testung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesdienst soll 2 Mal wöchentlich erfolgen.
Schon bisher galt für die Dienststellen, dass Parteienverkehr vor Ort nur nach Voranmeldung in dringenden und unaufschiebbaren Fällen möglich war und Erledigungen möglichst telefonisch oder in elektronischer Form erfolgen sollen. Die übliche Erreichbarkeit der Dienststellen des Landes per Telefon während der Dienstzeiten bzw. per E-Mail ist gewährleistet. Hingewiesen wird auch auf das Online-Angebot auf www.burgenland.at und auf E-Government Burgenland e-government.bgld.gv.at zum Beispiel mit dem Formularservice und E-Service.
Quelle: Land Burgenland