Innsbruck: Covid-19 - Neue Sicherheitsmaßnahmen im Magistrat

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 27, 2020

Foto: Stadtbibliothek

Maskenpflicht in der Stadtbibliothek ab 31. August

Zur Eindämmung von Covid-19 und um den Schutz der Gesundheit der BürgerInnen und MitarbeiterInnen zu gewährleisten, wird in der Stadtbibliothek ab Montag, 31. August 2020, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für die gesamte Aufenthaltsdauer und in allen Bereichen eingeführt.

Im Museum Goldenes Dachl gilt aus Platzgründen ebenfalls eine Maskenpflicht. Dasselbe gilt für den Stadtturm (als Sitz mehrerer städtischer Dienststellen). Im Stadtarchiv/Stadtmuseum gilt aktuell nur eine Empfehlung für das Tragen eines MNS – hier sind Verweildauer und BesucherInnenfrequenz insgesamt geringer.

Bereits gültige Maßnahmen

Seit Mitte Juli gilt das verpflichtende Tragen eines MNS für die Wartebereiche folgender Referate und Ämter:

Seit 14. August werden darüber hinaus in den Ämtern für Soziales sowie Kinder- und Jugendhilfe im Bürgergarten (Ing.-Etzel-Straße 5) bei der Eingangskontrolle Fiebermessungen durch die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) durchgeführt.

Um die Behördengänge zu reduzieren, stehen verstärkt die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at und die Nutzung der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift zur Verfügung.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen

Nach wie vor wird darum gebeten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln auch im Rathaus einzuhalten. Um BürgerInnen und MitarbeiterInnen eine bestmögliche Sicherheit beim Aufenthalt zu gewährleisten, erfolgt weiterhin eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden regelmäßig überprüft und nachgefüllt.

Quelle: Stadt Innsbruck

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