vonRedaktion International
NOVEMBER 24, 2021
LHStv.in Prettner: Erfolgreiche Versorgungsstruktur bleibt aufrecht – Kosten für 2021: 1,5 Millionen Euro – Land und Sozialversicherungen finanzieren den Visitendienst – Bund refundiert nichts
Klagenfurt (LPD). „Bereits im Frühjahr 2020 hat Kärnten als erstes Bundesland gemeinsam mit der Ärztekammer Kärnten, der ÖGK Kärnten und dem Arbeitersamariterbund den sogenannten Covid-19 Visitendienst ins Leben gerufen. Und zwar als eine ärztliche Versorgungsstruktur parallel zum hausärztlichen Bereitschaftsdienst. Das Ziel war und ist es, Corona-Patienten gezielt zu Hause zu versorgen – und damit nicht zuletzt auch die Spitäler zu entlasten“, informierte heute, Dienstag, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner im Anschluss an die Regierungssitzung. In der Regierungssitzung selbst wurde für den Covid-19 Visitendienst eine weitere Zusatzvereinbarung beschlossen: „Wir haben die sehr erfolgreiche und sinnvolle Maßnahme bis 31. März 2022 verlängert“, so Prettner. Für die drei Monate des Jahres 2022 rechnet man mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 375.000 Euro. Wie Prettner erklärte, werde das Land davon bis zu 150.000 Euro übernehmen. Der Rest werde durch die Sozialversicherungen finanziert.
Für das heurige Jahr fallen Kosten von 1,5 Millionen Euro an – das Land Kärnten trägt 40 Prozent, also 600.000 Euro; 60 Prozent kommen von den Sozialversicherungen. „Die Kosten für den Covid-19 Visitendienst sind derzeit nicht vom Zweckzuschussgesetz des Bundes erfasst. Das bedeutet, dass wir nach derzeitigem Stand keine Refundierung erhalten“, so die Gesundheitsreferentin. „Trotzdem halten wir daran fest, denn dieser Corona-Ärztedienst hat sich als sehr erfolgreiche Maßnahme etabliert.“
Quelle: Land Kärnten