vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 24, 2022
Salzburger Landesrechnungshof übt Kritik an der Grundverkehrskommission Pinzgau
(LK) Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger übergab am 23. Februar 2022 den Prüfbericht über die Tätigkeiten der Grundverkehrskommissionen im Pinzgau (GVK Pinzgau) an Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf. Dabei erklärte er: „Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht auf dem Altar der vermeintlichen Verwaltungsökonomie geopfert werden.“ Er wies auch darauf hin, dass Formalismen Kontrollsysteme sind.
Die GVK Pinzgau entschied über „Grünlandgeschäfte“ im Bezirk Zell am See. Bei Geschäften zwischen Landwirten trat die sogenannte „kleine Kommission“ zusammen, in der die Bezirksbauernkammer und die betroffene Gemeinde vertreten waren. Wenn Grünland anderen Verwendungszwecken als der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden sollte, oblag die Entscheidung darüber der sogenannten „großen Kommission“, in der zusätzlich die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Landarbeiterkammer vertreten waren.
Die GVK Pinzgau befasste sich im Zeitraum 2013 bis 2020 mit 911 Grundverkehrsverfahren. Der Landesrechnungshof (LRH) prüfte insbesondere die 296 Verfahren der Jahre 2018 bis 2020. Mängel ortete der LRH insbesondere im Vollzug des Grundverkehrsgesetzes 2001.
Kritik an der Verfahrensführung
Verfahrensrechtliche Mängel stellte der LRH im Zusammenhang mit der Zusammensetzung der GVK Pinzgau, der Protokollierung der Rechtsakte und der Erstellung von nachvollziehbaren Niederschriften zu den Verfahren fest:
Kritik an der Dokumentation
Durch die mangelnde beziehungsweise mangelhafte Dokumentation der Verfahren war für den LRH nicht nachvollziehbar, ob sich die GVK Pinzgau mit der rechtlich gebotenen Prüfung bestimmter gesetzlicher Tatbestände ausreichend auseinandersetzte:
Die GVK Pinzgau wies in ihrer Gegenäußerung die Feststellungen des LRH zurück. Zusammenfassend hielt sie fest, dass die von ihr gewählte Verfahrensführung ökonomisch, effizient und rechtlich zulässig gewesen sei.
Der Landesamtsdirektor verwies in seiner Gegenäußerung insbesondere auf die Überarbeitung des Grundverkehrsgesetzes, mit der die vom LRH aufgezeigten Problembereiche entschärft werden sollen.
Quelle: Land Salzburg