Salzburg: Das Wichtigste zu den Zutrittstests ab Montag

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 06, 2021

Foto: Land Salzburg/Grafik

29 Möglichkeiten in allen Salzburger Regionen / Zusätzliche Teststationen für Pendler / Ausreichend Termine vorhanden

(LK) Am kommenden Montag, 8. Februar, treten österreichweit Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Unter anderem können dadurch auch körpernahe Dienstleister wie Friseure, Fußpfleger und Masseure wieder aufsperren. Wichtig dabei: Ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Daher stellt das Land Salzburg in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 29 kostenlose Testmöglichkeiten in allen Regionen zur Verfügung, speziell für Pendler wird in Lofer erweitert.

„Ich kann durchaus nachvollziehen, dass der Wunsch nach einem Haarschnitt oder einer Massage aktuell groß ist. Durch die körperliche Nähe des Fachpersonals muss hier allerdings sehr vorsichtig gearbeitet werden. Ein aktueller, negativer Corona-Test ist deshalb sehr wichtig und sinnvoll. Das Tragen einer FFP2-Maske und die bekannten Hygienemaßnahmen geben noch zusätzliche Sicherheit“, so Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.

Juhasz: „Nicht älter als 48 Stunden.“

Zugelassen sind alle Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind, dabei zählt der Zeitpunkt der Probenentnahme. Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig einer Person, also auch über den Ausweis, zuordenbar ist. „Das kann beispielsweise ein ärztliches Zeugnis, ein Laborbefund oder ein behördliches Testergebnis sein. Selbsttests gelten derzeit dafür nicht, weil nicht kontrolliert werden kann, ob der Abstrich korrekt durchgeführt wurde“, betont Juhasz.

120.000 Tests pro Woche möglich

Die 29 kostenlosen Testmöglichkeiten im ganzen Land Salzburg bieten eine Kapazität von 120.000 Abstrichen pro Woche. Bis am Freitagvormittag gab es für die kommende Woche zirka 20.000 Anmeldungen. Es gibt also noch genügend freie Termine, wenn auch nicht immer den absoluten Wunschtermin. Auch das Ausweichen auf andere Teststationen ist möglich, da das Angebot nicht an den Wohnort gebunden ist.

Nachweis auch für Genesene

Personen, die in den vergangenen sechs Monaten positiv auf Covid-19 getestet wurden und wieder genesen sind, müssen kein negatives Testergebnis vorweisen. Allerdings ist dabei eine ärztliche Bestätigung nötig oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper. „Auch Geimpfte müssen einen negativen Test vorweisen und eine FFP2-Maske tragen. Das liegt daran, dass aktuell noch nicht komplett erforscht ist, wie die Impfung die Weitergabe der Infektion beeinflusst“, erklärt Juhasz.

Änderungen auch für Pendler

Neue Regelungen gelten ab kommender Woche nicht nur für Friseure und so weiter, sondern laut Innenministerium auch im Grenzverkehr. Bei der Einreise nach Österreich, beispielsweise über das Kleine deutsche Eck, sind ab Mittwoch, den 10. Februar, aus derzeitiger Sicht Änderungen geplant. So soll ein Mal pro Woche von Pendlern ein negativer Coronatest bei der Einreise vorgelegt werden. Die kostenlose Testmöglichkeit in Lofer wurde daher erweitert. Pendler können sich dort am Dienstag und Freitag zwischen 9 und 17 Uhr kostenlos testen lassen. Weitere Informationen sind unter www.salzburg.gv.at/grenzverkehr verfügbar. Natürlich stehen auch alle anderen Stationen in ganz Salzburg zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt unter www.salzburg-testet.at und über die Gesundheitshotline 1450. Alle Informationen und Öffnungszeiten: www.salzburg.gv.at/coronatests.

Quelle: Land Salzburg

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