vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 21, 2021
Steirische Landesregierung einigt sich auf Sozialunterstützungsgesetz unter Bundesvorgaben
Graz (20. Jänner 2021).- Die Steiermark bekennt sich zu einem funktionstüchtigen, letzten sozialen Netz für Menschen in existentiellen Notlagen. Unter den Vorgaben des Bundes haben sich die Regierungspartner SPÖ und ÖVP auf ein Sozialunterstützungsgesetz (SUG) geeinigt, das Soziallandesrätin Doris Kampus diesen Donnerstag der Regierung vorlegt. Nach einer Auflage soll das Gesetz am 28. Jänner 2021 formal von der Regierung an den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden.
Das Sozialunterstützungsgesetz wird das bisherige Mindestsicherungsgesetz ersetzen. Die Soziallandesrätin betont, „dass es das Ziel war, möglichst viel von der alten Regelung zu erhalten, Menschen in Notlagen abzusichern und sie vor allem auf dem Weg aus der Armut zu unterstützen.“
„Mit dem Sozialunterstützungsgesetz ist ein weiterer gemeinsamer Schritt gelungen. Unser Ziel war es, dass Leistungen all jenen zugutekommen, die diese auch benötigen“, ergänzt Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.
Neu ist die nunmehr flächendeckende und verpflichtende Sozialberatung für Unterstützungsbezieherinnen und Unterstützungsbezieher, die dabei helfen soll, möglichst viele Menschen rasch aus der Sozialunterstützung in einen Job zu bringen.
Insgesamt stehen im Landesbudget 2021 – wie im Vorjahr – für Sozialunterstützung rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist, dass das neue Gesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll.
Quelle: Land Steiermark