vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 02, 2021
Am 1. Februar 2021, gegen 18.00 Uhr, trafen sich insgesamt 55 Teilnehmer zu einer behördlich angemeldeten Versammlung am Residenzplatz in der Salzburger Altstadt. Die Landespolizeidirektion Salzburg befand sich mit den Vertretern der Versammlungsbehörde, sowie einer angemessenen Anzahl an uniformierten und zivilen Kräften im Einsatz. Bereits am Beginn der Versammlung nahmen Kommunikationsteams der Polizei mit dem Veranstalter und den Teilnehmern Kontakt auf, um diese explizit auf die Einhaltung der geltenden Covid19-Maßnahmenverordnungen, insbesondere die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes von zwei Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam zu machen. Bevor die Teilnehmer zu ihrem "Spaziergang" aufbrachen, forderte die Polizei per Megafon unmissverständlich die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ein. Ergänzend dazu verteilten die Kommunikationsteams der Polizei Informationsblätter an die Teilnehmer, auf welchen die geltenden gesetzlichen Regelungen dargelegt und die Sanktionen für deren Missachtung angeführt waren. Bei polizeilichen Kontrollen von Teilnehmern in der Siegmund-Hafner-Gasse, am Universitätsplatz und im Bereich der Getreidegasse mussten dennoch sieben Personen wegen des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes zur Anzeige gebracht werden, wobei fünf dieser Teilnehmer ein ärztliches Attest vorwiesen. Drei der Teilnehmer werden wegen des Nichtragens eines Mund-Nasen-Schutzes an die Gesundheitsbehörde angezeigt.
Die Atteste, zur Tragebefreiung eines Mund-Nasen-Schutzes, der fünf weiteren Teilnehmer werden mittels Anzeigen der Gesundheitsbehörde zur Beurteilung vorgelegt. Kurz nach 19.00 Uhr traf der Kundgebungsmarsch wieder beim Residenzplatz ein, wonach sich die Versammlung auflöste.
Gesamt resultierten aus den Kontrollmaßnahmen der Polizei sohin mindestens 7 Anzeigen nach den Covid19-Maßnahmenverordnungen. Das Einschreiten der Polizei verlief ohne Festnahmen oder strafrechtliche Anzeigen.
Quelle: LPD Salzburg