vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 09, 2021
Am Abend des 8. Februar 2021 trafen sich ungefähr 35 Personen am Residenzplatz in der Salzburger Altstadt, um in Form eines gemeinsamen Spazierganges öffentlich zu demonstrieren. Bereits am Beginn der Versammlung nahmen Kommunikationsteams der Polizei mit dem Veranstalter und den Teilnehmern Kontakt auf, um diese explizit auf die Einhaltung der geltenden Covid19-Maßnahmenverordnungen, insbesondere die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes von zwei Metern und das Tragen eines enganliegenden Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam zu machen. Ergänzend dazu verteilten die Kommunikationsteams der Polizei Informationsblätter an die Teilnehmer, auf welchen die geltenden gesetzlichen Regelungen dargelegt und die Sanktionen für deren Missachtung angeführt waren. Gegen 18.15 Uhr setzten sich die Teilnehmer zu ihrem Spaziergang durch die Salzburger Altstadt in Bewegung. Die Kommunikationsteams der Polizei machten bei Bedarf auch während des Marsches die Teilnehmer auf die Einhaltung der Covid19-Maßnahmenverordnungen aufmerksam. Bei Kontrollen von Teilnehmern in der Siegmund-Hafner-Gasse wurden zehn Personen wegen des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes zur Anzeige gebracht. Die Atteste zur Tragebefreiung eines Mund-Nasen-Schutzes, welche einige der Teilnehmer vorzeigten, werden mittels Anzeigen der Gesundheitsbehörde zur Beurteilung vorgelegt. Kurz nach 19.00 Uhr trafen die Teilnehmer wieder beim Residenzplatz ein, wonach sich die Versammlung auflöste. Gesamt resultierten aus den Kontrollmaßnahmen der Polizei sohin mindestens 10 Anzeigen nach den Covid19-Maßnahmenverordnungen. Das Einschreiten der Polizei verlief ohne Festnahmen oder strafrechtliche Anzeigen.
Quelle: LPD Salzburg