vonRedaktion International
JÄNNER 29, 2021
Gerade in Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie kommt es immer wieder zu Spaziergängen, Demonstrationen und anderen Versammlungen. Leider werden dabei bisweilen die bestehenden Regelungen, mit denen eine Ausbreitung der Krankheit verhindert werden soll, missachtet.
Dies geschieht zu einem Teil aus Unwissenheit, aber auch absichtlich. In beiden Fällen ist es zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der TeilnehmerInnen erforderlich, dass die seitens der Gesundheitsbehörde beauftragte Polizei einschreitet.
Ein eigens erstelltes Informationsblatt, das zum Teil auch vor Ort verteilt wird, gibt klare Spielregeln vor. Wer sich daran hält, schützt sich und andere vor einer Ansteckung und kann gleichzeitig sein Versammlungsrecht und sein Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben.
Der Inhalt des Informationsblattes
INFORMATION
für Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Versammlungen
(„Spaziergängen" oder sonstigen Ansammlungen)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Teilnahme an solchen angezeigten oder auch spontanen Zusammenkünften nach den derzeit geltenden Gesetzen und Verordnungen
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird entweder mit Organstrafverfügung (€ 25,--/€ 50,--) oder mit Anzeige an den Magistrat Graz geahndet.
Die Grundrechte auf eine friedliche Versammlung und auf eine freie Meinungsäußerung werden dadurch selbstverständlich nicht eingeschränkt.
Den Anordnungen der Gesundheitsbehörde und der Exekutive ist Folge zu leisten.
Quelle: Stadt Graz