vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 04, 2024
Wiener Wohnen setzt weiterhin auf Detektiv*innen und prüfte 2023 insgesamt 151 Verdachtsfälle.
Seit Jahren geht Wiener Wohnen rigoros gegen Fälle der Nichtbenützung oder der Untervermietung von Gemeindewohnungen vor. Professionelle Unterstützung bekommt die städtische Hausverwaltung zudem seit 2021 von Detektiv*innen. Was zunächst ein Pilotversuch war, entwickelte sich sehr schnell zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit, um illegaler Untervermietung oder Nichtbenutzung auf die Spur zu kommen. Insgesamt konnten seit der Zusammenarbeit bisher rund 300 Verdachtsfälle ermittelt werden, davon wurden alleine 2023 rund 150 Fälle geprüft.
„Der Gemeindebau soll den Menschen als leistbares Zuhause zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht für Geschäftemacherei zweckentfremdet werden. Denn jede Wohnung im Gemeindebau, die missbräuchlich verwendet wird, ist eine zu viel. Der nachdrückliche Einsatz gegen illegal untervermietete oder nichtbenutzte Gemeindewohnungen macht sich bezahlt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Hohe Aufklärungsquote durch Einsatz von Detektiv*innen
Durch den Einsatz von Detektiv*innen ist sichergestellt, dass Verdachtsfälle, die bei Wiener Wohnen aufliegen auch entsprechend professionell überprüft werden. Es wird observiert, befragt und dokumentiert. Erhärtet sich der Verdacht und sind genügend tragfähige Beweise vorhanden, dass leistbarer Wohnraum in den städtischen Wohnhausanlagen missbraucht wird, bringt Wiener Wohnen eine Mietvertragskündigung bei Gericht ein.
Der notwendige strategische Leerstand im Gemeindebau - aufgrund von Wohnungswechsel, Sanierungen oder Zusammenlegungen - beträgt aktuell rund drei Prozent.
2023 wurden rund 150 Verdachtsfälle von den Detektiv*innen geprüft, eine Steigerung um 15 Prozent im Vergleich zu 2022. Bei einem Drittel hat sich der Verdacht der illegalen Untervermietung bzw. Nichtbenutzung bestätigt. Diese Wohnungen sind bereits wieder im Bestand von Wiener Wohnen. Bei einem weiteren Drittel der Fälle ist das gerichtliche Urteil noch ausständig. Der Rest wird von den Detektiv*innen noch genau geprüft.
Wer verurteilt wird, fliegt aus der Gemeindewohnung raus und muss die Prozesskosten tragen, die sich bis zu mehreren tausend Euro summieren können.
Vermietung auf Online-Plattformen strengstens untersagt
Die Detektiv*innen sind auch auf Online-Plattformen unterwegs und kontrollieren diese stichprobenartig und wöchentlich.
Seit 2022 ist es der Online-Plattform Airbnb gerichtlich untersagt, Gemeindewohnungen der Stadt Wien zur Vermietung anzubieten. Mieter*innen, die ihre Gemeindewohnung auf dieser oder anderen Plattformen angeboten haben oder anbieten verstoßen gegen das vertragliche Untermietverbot und müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der notwendige strategische Leerstand im Gemeindebau - aufgrund von Wohnungswechsel, Sanierungen oder Zusammenlegungen - beträgt aktuell rund drei Prozent.
Quelle: Stadt Wien