vonRedaktion International
MÄRZ 30, 2021
Am 29. März 2021 gegen 21:30 Uhr zeigten mehrere Bewohner eines Mehrparteienhauses in St. Veit an der Glan, selbe Gemeinde, und Bezirk, an, dass eine Person in einer Wohnung randaliert.
Die alarmierten Polizeistreifen wurden vor Ort von Nachbarn informiert, dass ein Mann in seiner Dachgeschoßwohnung randaliere und Gegenstände aus dem Fenster werfe. Aufgrund akustisch unterschiedlich wahrnehmbarer Schreie vermuteten die Nachbarn, dass sich eventuelle eine weitere Person in der Wohnung aufhält und diese in Gefahr sei.
Aus diesem Grund wurde von den Beamten die Wohnungstüre gewaltsam geöffnet. In der Wohnung trafen die einschreitenden Beamten auf einen sehr erregt wirkenden Mann, der sofort mit einem Messer auf die Beamten losging.
Den Polizisten gelang es, den Mann zu überwältigen und ihm das Messer abzunehmen. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte keine weitere Person vorgefunden werden, jedoch eine komplett zerstörte Wohnungseinrichtung. Ferner konnten die Beamten Suchtgiftutensilien, leere Patronenhülsen und leere Behältnisse von alkoholischen Getränken vorfinden. Schusswaffe wurde keine gefunden.
Ein bei dem Mann vorgenommener Alkomatentest ergab eine mittelgradige Alkoholisierung. Desweiteren verlief auch ein Drogentest positiv. Der Mann, wie sich herausstellte handelt es sich dabei um einen 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen, gab an, Drogen (Speed u. Ecstasy) sowie Alkohol konsumiert zu haben.
Bei einer Personsüberprüfung wurde dann festgestellt, dass der Mann in Deutschland bereits mehrfach strafrechtlich wegen Drogenhandels, gefährlicher Drohung und Körperverletzung in Erscheinung getreten ist.
Der Mann wurde aufgrund seines Allgemeinzustandes in das Klinikum Klagenfurt am Wörthersee gebracht.
Er wird ua. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung, Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz usw. der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Wörthersee angezeigt und es wurde gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot verhängt.
Verletzt wurde bei diesem Einsatz niemand.
Quelle: LPD Kärnten