vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 17, 2021
LHStv.in Schaunig, Wohnbauförderungsbeiratsvorsitzender Seiser: Kärntner Wohnbauförderung konzentriert sich auf sozial-ökologische Zukunftsförderungen – Gemeinnütziger Wohnbau sichert leistbares Wohnen – Sanierungsanreize ermöglichen sinnstiftende Arbeit
Klagenfurt (LPD). Zwischen Rückblick und Ausblick bewegte sich die Präsentation der Kärntner Wohnbauförderung heute, Dienstag, in der Pressekonferenz zu den Richtlinienänderungen 2021. „Höhere Förderungen, günstigere Förderungskredite, Aktualisierung und Attraktivierung der klimarelevanten Boni, die den aktuellsten energetischen Anforderungen entsprechen oder verbesserte Servicierung der Antragstellenden: Unser Ziel ist es, das Grundbedürfnis ‚leistbares, klimafreundliches Wohnen‘ langfristig sicherzustellen und leicht zugänglich zu machen“, betonten Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig, Wohnbauförderungsbeiratsvorsitzender Herwig Seiser und Abteilungsleiterin Angelika Fritzl.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei am Zugang zu Barrierefreiheit, Leistbarkeit und Klimaschutz. Leistbares Wohnen als Grundbedürfnis lässt sich durch den gemeinnützigen Wohnbau besonders nachhaltig langfristig gewährleisten. „Als Mietpreisbremse funktioniert der gemeinnützige Wohnbau, der in Kärnten – dank engagierter Wohnbaugesellschaften – modernste Qualitätsstandards, Klimaschutz und Leistbarkeit sicherstellt, hervorragend. Von günstigen Kleinstwohnungen, die mit kompakter, guter Raumaufteilung punkten, bis hin zu Möglichkeiten der Wohnraumanpassung, beispielsweise von zwei auf vier Zimmer, jeweils eingebettet in Freiflächen-, Wohn- und Sozialraumkonzepte, liegt unser Fokus auf sozial-ökologischer Verträglichkeit und Barrierefreiheit“, so Wohnbaureferentin Schaunig.
Für Wohnbauförderungsbeiratsvorsitzenden Seiser ist genau diese Kombination zukunftsweisend: „Mit gezielten Programmen ermöglichen wir allen in Kärnten lebenden Menschen den Zugang zu klimafreundlichem Bauen, Sanieren und Wohnen. Besonders freut mich in diesem Zusammenhang auch die Bestrebung, dass der Rohstoff Holz als natürliche, nachwachsende, regionale Ressource vermehrt zum Einsatz kommt. Immerhin entsteht in Feldkirchen der erste gemeinnützige Wohnbau, der vollständig in Holzbauweise errichtet wird.“ Der Einsatz von Holz findet auch bei gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften vermehrt Eingang – beispielsweise als Brettsperrholz. Kärntens Unternehmen decken bei Holzverbundstoffen bis zu einem Viertel der weltweiten Produktion ab. „Damit sichern wir Arbeitsplätze bereits in der Baumaterialherstellung“, so Seiser.
Doch nicht nur die zum Einsatz gelangenden Rohstoffe zielen auf Klimafreundlichkeit ab. Auch „Raus aus fossilen Brennstoffen“ als langjährig erfolgreiches Landesimpulsprogramm konnte erneut verbessert werden und macht damit den Ausstieg aus Öl noch attraktiver. „Energieeffizienz im Wohnbau beschränkt sich aber keineswegs auf Heizarten. Zentral sind insbesondere die Einhaltung aller energetischen Mindeststandards in den Fördervorgaben. Im vergangenen Jahr ermöglichte das Land Kärnten im Bereich der Wohnbauförderung über 4.100 Sanierungen, die allesamt klimafreundlich ausgerichtet sind. Egal ob Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung oder gezielte, klimarelevante Dämmungsaktionen für ganzjährige energetische Sparsamkeit: Ökologisches Handeln wird in unseren Richtlinien großgeschrieben“, freut sich Abteilungsleiterin Fritzl.
„Mit all unseren vielfältigen Sanierungsanreizen sorgen wir nicht nur für eine weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen, die wir im Gebäudesektor, wie der Klimareport von GLOBAL 2000 zeigt, bereits erfolgreich um 23,9 Prozent senken konnten, sondern sichern sinnstiftende Arbeit im beschäftigungsintensiven Bau- und Baunebengewerbe“, sind sich Schaunig, Seiser und Fritzl einig.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Parallel zur Zinssenkung von 0,7 Prozent auf 0,5 Prozent pro Jahr, erhöhte sich die Basisförderung 2021 auf 400 Euro pro Quadratmeter. Der Häuslbauerbonus wurde auf 15.000 Euro angehoben und um klimarelevante Bonusbeträge, die bisher nur für den Förderkredit abrufbar waren, erweitert. Der Passivhaus-Bonus wurde auf 100 Euro pro Quadratmeter erhöht, der Bonus für Photovoltaik (PV) auf maximal 8.000 Euro. Auch der Bonus für Begrünungsmaßnahmen, die nicht nur für ein gutes Raumklima sorgen, sondern auch noch vor sommerlicher Überhitzung schützen, wurde auf 30 Prozent der förderbaren Sanierungskosten angehoben. Die Boni klimaaktiv Silber und klimaaktiv Gold wurden ebenso erhöht. Darüber hinaus werden die Impulsprogramme „Raus aus fossilen Brennstoffen“, „Nachträgliche Montage von Außenbeschattungen“ (bis 30.06.2021) „Nachträglicher Einbau von Balkonen und Terrassen im gemeinnützigen Wohnbau“ und „Barrierefreie Bädersanierung“ 2021 weitergeführt.
Rechenbeispiel Kombination Bundes- und Landesförderung „Raus aus fossilen Brennstoffen“: Die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ beträgt 5.000 Euro, die Landesförderung bis zu 6.000 Euro. Niedrigeinkommensbezieherinnen und –bezieher, die ihre Heizungsanlage umstellen, erhalten zusätzliche 1.000 Euro. Somit beläuft sich die Förderung in Summe auf bis zu maximal 12.000 Euro pro Heizungsanlagentausch.
Rechenbeispiel Häuslbauerbonus Neu: Die Basisförderung „Häuslbauerbonus“ betrug 2020 noch 12.000. Euro, während sie für 2021 auf 15.000 Euro erhöht wurde. Der Bonus Grundstücksgröße, für alle Grundstücke, die kleiner als 500 Quadratmeter sind, in Höhe von 5.000 Euro blieb unverändert. Der alte Energieeffizienzbonus von 3.000 Euro wurde reduziert auf ökologische Baustoffverwendung in Höhe von 2.400 Euro, dafür kommen klimarelevante Boni, wie der Bonus für Photovoltaik in Höhe von 3.840 Euro, Bonus für Elektromobilität in Höhe von 300 Euro, Bonus für Dachbegrünung in Höhe von 1.500 Euro oder ein Bonus für Standortqualität in Höhe von 2.000 Euro erstmals hinzu. In Summe kann sich der Häuslbauerbonus 2021 unter Einbeziehung aller Zusatzboni auf bis zu 30.040 Euro belaufen. Das bedeutet einen Anstieg um 10.040 Euro im direkten Vorjahresfördervergleich.
Alle Infos erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Kärnten:
Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
www.wohnbau.ktn.gv.at
E-Mail: abt11.wohnbau@ktn.gv.at
T.: 50536-31002 und 31004
Quelle: Land Kärnten