vonRedaktion International
NOVEMBER 03, 2021
Der Einsatz und die Verwendung einer Dash Cam war in Deutschland für eine lange Zeit ein sehr heikles Thema. Mittlerweile gibt es feste Gesetze, die eine legale Nutzung der Autokamera ermöglichen. Dabei muss der Fahrer jedoch einige wichtige Faktoren beachten. Dabei geht es vor allem um die Datenschutzverordnung. Der Fahrer muss sich genauestens an die entsprechenden Regeln und Grundsätze halten. Sollte er dies nicht tun, kann er mit hohen Geldstrafen bestraft werden.
Darf eine Dash Cam ganz legal in Deutschland verwendet werden?
Immer mehr Autofahrer sind zögerlich, wenn es um den Erwerb einer Dash Cam geht. Vielen ist es unklar, ob die Dashcam ohne weitere Einschränkungen im Straßenverkehr benutzt werden darf, oder ob, bestimmte Regeln und Verbote gelten. Auf die Frage, ob eine Dash Cam verwendet werden darf, kann mit einem ganz klaren Ja geantwortet werden. Die Dash Cam darf entweder am Armaturenboard oder aber auch hinter dem Rückspiegel angebracht werden. Dabei ist es jedoch sehr wichtig, dass der Fahrer darauf achtet, dass die Dashcam nicht sein Sichtfeld beeinträchtigt. Am 15. Mai 2018 wurde von dem Bundesgerichtshof in Deutschland, die Nutzung der Dash Cam für legal erklärt. Seit diesem Datum darf von jedem Autofahrer eine Dash Cam im Fahrzeug angebracht werden. Sollte sich der Fahrer jedoch für die Nutzung der Autokamera entscheiden, ist es sehr wichtig, dass er sich an einige wichtige Aspekte hält. Wir haben diese für Sie zusammengefasst:
Regel Nummer 1: Der Faktor Datenschutz darf auf gar keinen Fall gebrochen werden
Der Aufzeichnung von Bildern und Videos darf der Faktor Datenschutz in keinster Weise missachtet werden. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für die Nutzung einer Dash Cam. Auf den aufgezeichneten Bildern ist nicht nur das eigene Fahrzeug zu sehen, sondern auch andere Fahrzeuge oder auch Passanten. Aus diesem Grund darf das Video auf keinen Fall für andere Zwecke gebraucht werden. Ein Verstoß gegen die Datenschutzverordnung wird mit schweren Strafen bestraft.
Regel Nummer 2: Das aufgezeichnete Bild- und Videomaterial darf nicht an Dritte weitergegeben werden
Die aufgezeichneten Bilder und Videos dienen lediglich für private Zwecken und dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden. Zudem dürfen die Videos auf keinen Internetplattformen verbreitet werden. Mithilfe der aufgezeichneten Videos kann der Fahrer beispielsweise seinen Fahrstil verbessern oder einen Unfallhergang nachkonstruieren.
Regel Nummer 3: Eine Veröffentlichung ist strengstens verboten
Wie bereits beschrieben, darf das Bild und Videomaterial nicht veröffentlicht werden. Dabei handelt es sich sowohl um die Veröffentlichung im Internet als auch in sozialen Medien. Die Bilder und Videos dürfen lediglich an die Polizei weitergereicht werden.
Regel Nummer 4: Das Bildmaterial darf bei der Polizei verwendet werden
Ein beeindruckender Vorteil des Bild-und Videomaterials der Dash Cam ist die Beweiskraft bei der Polizei oder vor Gericht. Sollte der Fahrer in einen Unfall verwickelt sein, oder das Fahrzeug beschädigt worden sein, können die aufgenommenen Bilder an die Polizei weitergereicht werden. In den meisten Fällen kann dadurch der Tathergang leichter ermittelt werden und somit auch der Täter geschnappt werden. Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht werden die Bilder und Videos mit vollem Vertrauen behandelt.
Sollten auch Sie sich für den Einsatz einer Dash Cam entscheiden, dann ist es im Vorfeld sehr wichtig, sich über die entsprechenden Datenschutzverordnungen zu informieren. Nur so ist die Nutzung der Dash Cam auch vorkommend legal in Deutschland möglich.
Wie wird mit dem aufgezeichneten Bildmaterial weiterverfahren?
Die Nutzung der Dash Cam wurde nur unter einigen bestimmten Bedingungen für legal erklärt. Diese besagen unter anderem auch, wie mit dem aufgezeichneten Bildmaterial nach der Verwendung weiterverfahren werden muss. Sollte der Fahrer das Bildmaterial an die Polizei weitergeben, verpflichtet er sich im Anschluss sowohl die Bilder als auch die Videos zu löschen. Wird das Bildmaterial zu privaten Zwecken verwendet, darf es ebenfalls auf gar keinen Fall veröffentlicht oder weitergegeben werden, sondern muss auch gelöscht werden. Sollten Sie Ihre Dash Cam auch während der Fahrt in den Urlaub verwenden, ist es sehr wichtig sich im Vorfeld genauestens zu erkundigen, in welchen Ländern der Einsatz einer Dash Cam erlaubt ist. Es gibt zahlreiche verschiedene Länder innerhalb der EU, in denen die Nutzung einer Autokamera verboten ist.
Achten Sie vor der Nutzung darauf, dass Ihre Dash Cam über ausreichend Speicherplatz verfügt. Der Speicherplatz kann selbstverständlich auch mithilfe einer SD-Karte erweitert werden. Nur so kann die gesamte Autofahrt auch wirklich aufgezeichnet werden. Warten Sie nicht mehr länger und entscheiden Sie sich noch heute für den Einsatz einer Dash Cam. Es wird empfohlen, sich im Vorfeld genauestens über die entsprechenden Funktionen der Dash Cam zu informieren. Nur so kann für eine umfangreiche Nutzung garantiert werden.