vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 22, 2021
Eckpunkte zum österreichweiten Lockdown
(HP) Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, der angespannten Situation in den Spitälern sowie der nach wie vor zu niedrigen Impfrate verschärft die Bundesregierung in der Nacht auf heute die Corona-Maßnahmen hin zu einem generellen Lockdown. Hier die wesentlichen Eckpunkte.
Zunächst ein kurzer Blick auf die aktuelle Covid-Situation im Land Salzburg: Mit Stand heute um 8.30 Uhr beträgt laut Landesstatistik die 7-Tage-Inzidenz bei den ungeimpften Salzburgerinnen und Salzburgern 3.930, das ist im Vergleich zu jener bei den Vollimmunisierten fast vier Mal so hoch (1.010). Einen neuerlichen Rekord gibt es bei der Bettenbelegung: 38 Covid-19-Patienten müssen aktuell auf der Intensivstation betreut werden. So viele waren es seit Beginn der Pandemie noch nie. Diese besorgniserregenden Entwicklungen soll der Lockdown ab morgen einbremsen.
Das ist jetzt besonders wichtig
Damit die Zahl der Neuinfektionen nicht noch weiter steigt, ist die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig - egal ob erste, zweite oder dritte Dosis (Auffrischung).
Zudem sind aber auch folgende Verhaltensregeln besonders wichtig:
Nicht immunisierte Personen (nicht genesen oder nicht geimpft), die in den letzten 48 Stunden vor dem positiven PCR-Testergebnis der Indexperson engen Kontakt (K1) mit ihr hatten, sollen ihren Gesundheitszustand beobachten, den Arbeitgeber informieren und sich mindestens für zehn Tage absondern, um keine weiteren Personen anzustecken. Nach diesem Zeitraum ist es wichtig einen PCR-Test zu absolvieren, um bei der Rückkehr in den Alltag sicher zu sein, nicht mehr infektiös zu sein.
Lockdown ab heute Mitternacht
Hier die wichtigsten ab 22. November, 0 Uhr geltenden bundesweiten Maßnahmen:
Ausgangsbeschränkungen mit Ausnahmen
Eine der Hauptpunkte der Maßnahmen regelt das Verlassen des privaten Wohnbereichs in folgenden Ausnahmefällen:
Dazu gehören insbesondere: Notwendige Besorgungen des täglichen Lebens, Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin, gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2, Deckung religiöser Grundbedürfnisse sowie die Versorgung von Tieren
Handel zur Grundversorgung bleibt geöffnet
Neben dem Lebensmittelhandel bleiben während des Lockdowns selbstverständlich alle Betriebsstätten der Grundversorgung geöffnet, dazu zählen beispielsweiseöffentliche Apotheken, Drogerien, Banken und Tankstellen. Betriebsstätten des Handels sowie körpernaher Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen sind hingegen geschlossen. Tierarztbesuche können nach Vorlage eines 2-G-Nachweises betreten werden.
Bildungsbetrieb für alle, die ihn brauchen
Der gesamte Bildungsbereich, also sowohl die Elementarpädagik als auch die Schulen, bleiben offen für alle, die ihn brauchen. Der Stundenplan bleibt weiter aufrecht, für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen. Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher. Alle Details auf der Homepage des Bildungsministeriums.
Home Office empfohlen
Auch am Arbeitsplatz müssen Maßnahmen ergriffen werden, Home Office wird dringend empfohlen, wo möglich. Ist dies nicht möglich, muss am Arbeitsplatz der Abstand eingehalten werden und weitere Hygienemaßnahmen umgesetzt werden.
Gastronomie nur im Abhol- und Lieferbetrieb
Betriebsstätten der Gastronomie dürfen für die Zeit des Lockdowns nur für die Abholung von Speisen und alkoholfreien sowie in handelsüblich verschlossenen Gefäßen abgefüllten alkoholischen Getränken betreten werden. Hierbei ist eine Maske zu tragen. Die Konsumation ist nicht im Umkreis von 50m gestattet. Advent- und Weihnachtsmärkte dürfen derzeit nicht stattfinden.
FFP2-Masken in Verkehrsmitteln
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch in Fahrgemeinschaften von haushaltsfremden Personen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen zuzüglich deren Verbindungsbauwerken. Zudem sind Reisebusse und Ausflugsschiffe nicht in Betrieb.
Quelle: Land Salzburg