vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 24, 2024
LH-Stellvertreter Landbauer: Digitale Systeme ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zum Sport
Viel zu oft kommt es in der Praxis vor, dass Sportstätten leer stehen, während insbesondere gemeinnützige Sportvereine auf der Suche nach möglichen Bewegungsräumen sind. Das Land Niederösterreich hat deshalb bereits vor etwas mehr als einem Jahr einen Fördercall unter dem Titel „Digitale Buchungs- und Zutrittssysteme für Sportanlagen“ ins Leben gerufen. Vor Kurzem wurde diese Fördermaßnahme nun verlängert, um der Problematik möglichst nachhaltig entgegenzuwirken. Das erklärte Ziel ist es, freie Kapazitäten von bestehenden Sportanlagen bestmöglich zu nutzen, Verwaltungsaufwände zu reduzieren und die Buchung von Sportanlagen für sportinteressierte Nutzer generell zu vereinfachen.
„Wir haben eine große Verantwortung dafür, dass die vorhandenen Sportstätten, die auch durch Steuergelder finanziert wurden, besser ausgelastet und für unsere Bevölkerung sowie insbesondere für unsere Jugend zugänglich gemacht werden. Dazu braucht es einen einfachen und unkomplizierten Zugang, der dank solcher Buchungs- und Schließsysteme gewährleistet wird. Durch ein digitales System, das nachvollziehbar macht, wer die Sportstätte wann nützt, kann etwa der Personalaufwand reduziert werden. Zugleich kann die Auslastung erhöht werden, da für die Interessenten ganz einfach einsehbar ist, wann die Sportstätte verfügbar ist und demzufolge direkt gebucht werden kann. Das bringt neben den zusätzlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten für die Sportstättenbetreiber vor allem auch eine effizientere Nutzung und ein vielfältigeres Angebot der lokalen sowie regionalen Sportinfrastruktur bis hin zum öffentlichen Raum, insbesondere für Kinder und Jugendliche“, skizziert LH-Stellvertreter Udo Landbauer die zahlreichen Vorteile und Beweggründe für die Verlängerung der Fördermaßnahme.
Gegenstand der Förderung sind die Anschaffung und Installation von digitalen Buchungs- und Zutrittssystemen, welche die genannten Punkte gewährleisten und demzufolge einen Mehrwert für alle Beteiligten bieten. Der Förderantrag kann von Gemeinden, Sportvereinen sowie Sportverbänden, die Eigentümer oder Betreiber von Sportanlagen sind, eingereicht werden. Die Anschaffung der Systeme wird pro Sportanlage mit bis zu 50 Prozent vom Land Niederösterreich unterstützt. Die Antragsstellung ist bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel in Höhe von 400.000 Euro, aber längstens bis 31. Dezember 2024, möglich.
Im Rahmen des Fördercalls wurden in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt. So etwa auch in der Gemeinde Karlstetten. „Der Funcourt wurde im Zuge unseres Sportplatzprojektes in diesem Jahr feierlich eröffnet. Mit dem neuen Mehrzweckplatz haben wir eine Ortskernbelebung und gleichzeitig neue Möglichkeiten zur Ausbildung des Sports für unsere Kinder und Jugendlichen geschaffen. Um auch die Anlage außerhalb der Schulzeiten nutzbar zu machen, haben wir ein digitales Buchungs- und Zutrittssystem installiert, dass von unserer Bevölkerung sehr rasch und erfolgreich angenommen wurde“, erläutert Bürgermeister Thomas Kraushofer die gelungene Maßnahme im Rahmen der Sanierung und dem Ausbau der Sportanlage.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie den Qualitätskriterien für die Systeme, sowie das Antragsformular gibt es unter
https://www.noe.gv.at/noe/Sport/
Weiteren Fragen können sich Interessierte auch gerne direkt an die Abteilung Sport beim Amt der NÖ Landesregierung unter E-Mail post.wst5@noel.gv.at, Telefonnummer 02742/9005 – 12597 wenden.
Quelle: Land Niederösterreich