Wien: Donauinselfest 2024

vonRedaktion Salzburg
JUNI 18, 2024

Foto: pixabay / JuliusSilver / Symbolbild

Zeit: 21.06.2024 – 23.06.2024 Ort: Wien-Donauinsel

Am kommenden Wochenende findet das 41.Donauinselfest in der Zeit von 21.06.2024 bis 23.06.2024 statt. Zwischen der Nordbrücke und der Reichsbrücke wird es 14 Bühnen und Veranstaltungsbereiche geben.

Die Wiener Polizei hat viel Erfahrung mit Großveranstaltungen im Generellen und speziell mit dem seit Jahrzehnten stattfindenden Donauinselfest. Es gibt ein umfangreiches Sicherheitskonzept und eine gute Zusammenarbeit mit dem Veranstalter. Täglich werden rund 600 sowohl zivile als auch uniformierte Kräfte der Wiener Polizei für einen reibungslosen Ablauf und die Sicherheit auf dem Donauinselfest sorgen. Neben taktischen Kommunikationsfahrzeugen werden auch Drohnen zum Einsatz kommen. Auf dem Donauinselfest sind auch zwei provisorische Polizeiinspektionen eingerichtet. Diese werden in Wien 21., Donauinsel, nächst dem Schulschiff, und in Wien 22., Donauinsel, nächst der Brigittenauer Brücke zu finden sein.

Der Veranstalter hat eine Haus- und Platzordnung erlassen, die für das gesamte Donausinselfestareal gilt. Die Haus- und Platzordnung gilt von 21.06.2024, 10:00 Uhr bis 24.06.2024, 01:00 Uhr.

Die Haus- und Platzordnung beinhaltet unter anderem:
• Zutrittskontrollen durch den Sicherheitsdienst
• Generelles Alkoholverbot für Besucher bis 16 Jahre
• Verbot der Mitnahme alkoholischer Getränke durch Besucher
• Verbot der Mitnahme gefährlicher Gegenstände und ungebührlichen Lärm erregender Gegenstände, Verbot von Rucksäcken und großen Taschen (Sporttaschen)
• Fahrverbot (ausgenommen mit Genehmigung des Veranstalters und Einsatzfahrzeuge) – Wichtig, dies gilt auch für Fahrräder und E-Scooter! Auch das Abstellen der Fahrzeuge im Bereich des Veranstaltungsgeländes ist verboten. Es wird fünf Fahrradgaragen für das sichere Abstellen bei den Hauptzugängen geben.
• Personen, die sich nicht an die genehmigte und kundgemachte Ordnung halten, dürfen sich am Gelände nicht aufhalten. Die eingesetzten Kräfte der Polizei sind berechtigt, Personen aus der Veranstaltungsstätte wegzuweisen (§27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz).

Durch Mitglieder der letzten Generation wurden etwaige Störaktionen im Zuge des Donauinselfestes angekündigt. Sollte es zu spontanen, nicht angezeigten Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes kommen oder Störaktionen einen die öffentliche Ordnung bedrohenden und störenden Charakter annehmen, wird die Wiener Polizei dementsprechend konsequent einschreiten und vorgehen.

Während der drei Veranstaltungstage steht die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und ein reibungsloser Ablauf des jährlichen Donauinselfestes für die Besucherinnen und Besucher im Vordergrund.

Quelle: LPD Wien

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