vonRedaktion International
AUGUST 13, 2022
Am 12. August 2022, um 20:25 Uhr, kam es im Ofenauer Tunnel auf der A10, in Fahrtrichtung Salzburg, zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 41-Jähriger aus dem Bezirk Hallein kollidierte mit seinem Pkw mit dem Pkw einer 40-Jährigen aus Deutschland. Die beiden Beteiligten wurden nicht verletzt. Durch die verständigte Polizei wurde festgestellt, dass der 41-Jährige keine gültige Lenkberechtigung besitzt und mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Pkw unterwegs war. Zudem ergab ein mit dem 41-Jährigen durchgeführter Alkotest einen Wert von 0,96 Promille. Dem Halleiner wurden die Kennzeichen und der Pkw-Schlüssel abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Er wird angezeigt werden.
Kurze Zeit später, gegen 22:00 Uhr, ereignete sich auf der Münchner Bundesstraße, auf Höhe Forellenweg, ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, an dem ein Moped und ein Fahrrad beteiligt waren. Eine 15-jährige Salzburgerin fuhr mit ihrem Moped die Lieferinger Hauptstraße in Fahrtrichtung Münchner Bundesstraße entlang. Zur selben Zeit fuhr ein 44-jähriger Salzburger mit seinem Fahrrad den Forellenweg in Fahrtrichtung Münchner Bundesstraße entlang. An der Kreuzung kam es dann zu einer frontalen Kollision der beiden Fahrzeuge. Beide Lenker stürzten. Der 44-Jährige wurde leicht verletzt und die 15-Jährige blieb unverletzt. Ein mit dem 44-Jährigen durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,84 Promille. Der 44-Jährige wird diesbezüglich angezeigt.
Am 13. August, gegen 00:32 Uhr, lenkte ein 60-jähriger Flachgauer seinen Klein-Lkw auf der Seekirchner Landesstraße von Salzburg kommend in Richtung Köstendorf. Im Gemeindegebiet von Seekirchen kollidierte der 60-Jährige zunächst mit der rechten Leitschiene. In weiterer Folge wurde er auf die linke Leitschiene geschleudert. Der beschädigte Lkw kam wenige Meter weiter auf der Fahrbahn zum Stillstand. Ein mit dem Flachgauer durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,48 Promille. Der 60-Jährige wurde nicht verletzt. Der Lkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der Führerschein konnte nicht vorläufig abgenommen werden, da der 60-Jährige diesen nicht mitführte. Der Flachgauer wird angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg