vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 04, 2021
Am Nachmittag des 3. Dezember wurde eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung, auf der Westautobahn (A1) in Fahrtrichtung Walserberg, auf einen Fahrzeuglenker aufmerksam, welcher Schwierigkeiten hatte, seine Fahrspur zu halten. Ein Alkotest ergab lediglich einen Wert von 0,08 Promille. Da jedoch erhebliche Beeinträchtigungssymptome bei dem 26-jährigen Pongauer festgestellt werden konnten, forderten ihn die Polizisten zum Drogentest auf. Dieser verlief positiv auf Kokain. Die Amtsärztin befand den 26-Jährigen bei der folgenden klinischen Untersuchung für fahruntauglich. Die Polizisten untersagten dem Pongauer die Weiterfahrt und zeigten ihn an die zuständigen Behörden an.
In der Nacht zum 4. Dezember kontrollierten Zivilstreifen der Landesverkehrsabteilung, im Stadtgebiet von Salzburg und im Bezirk Salzburg-Umgebung, zahlreiche Fahrzeuglenker mit einem Schwerpunkt auf das Lenken eines Fahrzeuges unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Am späten Abend wurden die Polizisten auf einen PKW aufmerksam, der in weiterer Folge in der Rudolf-Biebl-Straße Kreuzung Leonhard von Keutschach Straßen angehalten und kontrolliert wurde. Am Pkw stellten sie mehrere Umbauten fest und der Lenker gab zusätzlich gegenüber den Polizisten an, dass er regelmäßig Cannabis konsumiere. Ein Drogentest verlief jedoch nicht nur auf Cannabis, sondern auch auf Kokain positiv. Der 29-jährige Salzburger zeigte sich dann ebenso zum Kokainkonsum geständig. Der Amtsarzt bestätigte anschließend die Fahruntauglichkeit. Die Polizisten nahmen dem Salzburger den Führerschein vorläufig ab und zeigten ihn, ergänzt noch wegen den Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz und der Straßenverkehrsordnung, an die zuständigen Behörden an.
Eine weitere Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung wurde auf der Nußdorfer Landesstraße (L239) auf den Klein-LKW aufmerksam, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Alkotest bei dem 26-jährigen Einheimischen ergab einen Wert von 0,94 Promille. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein vorläufig abgenommen. Er wird angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg