Niederösterreich: Durch Fahrradstraße sicher verbunden - Hollabrunn-Oberfellabrunn-Wolfsbrunn

vonRedaktion International
MAI 19, 2023

Niederösterreich

Projekt soll zu mehr Fahrten mit dem Rad anregen

Kürzlich wurde die neue Fahrradstraße Hollabrunn-Oberfellabrunn-Wolfsbrunn offiziell für den Verkehr frei gegeben. Mit Beginn der Radsaison stehen den Radfahrerinnen und Radfahrern nun im Gemeindegebiet von Hollabrunn eine weitere Verbindung zur Verfügung, welche als Fahrradstraße verordnet wurde. Somit können die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaften Wolfsbrunn, Oberfellabrunn sowie Groß- und Kleinstelzendorf die Stadt Hollabrunn mit den diversen Alltags- und Freizeiteinrichtungen wie Bahnhof, Bildungseinrichtungen sowie Einkaufsmöglichkeiten sicher auf der neuen Radwegverbindung erreichen, ohne dabei das Landesstraßennetz L 43 und L 27 benützen zu müssen.

Die Adaptierung der Wirtschaftswege wurde in zwei Abschnitten durchgeführt, da der dazwischenliegende Teil bereits radfahrtauglich ausgeführt ist. Der erste, rund 1,2 Kilometer lange Teil beginnt am nördlichen Ortsende von Wolfsbrunn und führt Richtung Norden, wo er an den Bestand bereits befestigter Wirtschaftswege anschließt. Der zweite, rund 650 Meter lange Abschnitt liegt westlich der Anschlussstelle Hollabrunn Mitte und wird südlich der Landesstraße L 43 geführt. Die beiden Radwegabschnitte wurden in einer Breite von 3 bzw. 3,5 Metern mit einem beidseitigen Bankett ausgeführt.

Nach den Planungen des Ziviltechnikerbüros Schneider Consult und der Förderabwicklung durch den NÖ Straßendienst wurden die Asphaltierungsarbeiten von der Firma Hengl in einer Bauzeit von rund acht Wochen durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 210.000 Euro, wobei 60 Prozent vom Land Niederösterreich und 40 Prozent von der Stadtgemeinde Hollabrunn getragen werden. Die für den Bau benötigten Grundstücksflächen befanden sich im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn bzw. wurden dankenswerterweise von den Grundanrainerinnen und Grundanrainern zur Verfügung gestellt.

Quelle: Land Niederösterreich

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