Niederösterreich: EU wird Schutzstatus des Wolfs endlich senken

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 26, 2024

Niederösterreich

LH-Stv. Pernkopf: Forderung umgesetzt, „einheitliche Länderstellungnahme“ bindet Gewessler zu Zustimmung

„Die EU wird den Schutzstatus des Wolfs senken. Das ist eine gute Nachricht für die Sicherheit in Österreich! Denn der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, aber er bedroht das Sicherheitsgefühl vieler Menschen und ist eine Gefahr für unsere Nutz- und Haustiere. Er muss daher rasch und unbürokratisch vertrieben, vergrämt und auch abgeschossen werden dürfen. Die von mir initiierte ‚einheitliche Länderstellungnahme‘ der österreichischen Bundesländer bindet Ministerin Gewessler, im EU-Rat der Senkung des Schutzstatus zuzustimmen. Heute haben sich die Mitgliedsstaaten schlussendlich für die Senkung ausgesprochen,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, der im vergangenen November persönlich mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen über diese Senkung gesprochen und von ihr gefordert hat. Pernkopf: „Wir haben mit ihr eine Mitstreiterin gefunden, wenige Zeit später hat die EU-Kommission auch offiziell vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes senken zu wollen. Dem müssen auch die Mitgliedsstaaten zustimmen, und das ist heute erstmals passiert!“

Der Wolf ist in vielen Teilen Österreichs wieder heimisch geworden. Oft zur Bedrohung des Sicherheitsgefühls der Menschen, zum Leidwesen anderer Tierarten und zur Beeinträchtigung der Alm- und Weidewirtschaft durch unsere bäuerlichen Familienbetriebe. Immer wieder kommt es zu Wolfssichtungen in der Nähe von Siedlungen. Die Nutztierverluste durch den Wolf sind in den letzten Jahren rasant angestiegen. Derzeit ist der Wolf im Anhang II (streng geschützte Tierart) des Berner Artenschutz-Übereinkommens gelistet. Am 20. Dezember 2023 hat die Kommission nach Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgelegt, mit dem eine Änderung des Berner Übereinkommens angestrebt und der Schutzstatus von Anhang II auf Anhang III gesenkt werden soll. Sobald diese Änderung in Kraft tritt, kann auch die entsprechende EU-FFH-Richtlinie geändert und angepasst und der Wolf leichter reguliert werden.

Quelle: Land Niederösterreich

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