vonRedaktion Salzburg
AUGUST 05, 2023
LH a. D. Wendelin Weingartner (1993 bis 2002), LH a. D. Herwig van Staa (2002 bis 2008), LH a. D. Günther Platter (2008 bis 2022) und LH Anton Mattle – mit insgesamt vier Landeshauptleuten arbeitete die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Tirol Isolde Kafka bereits zusammen. Nachdem im Jahr 1997 das Landes-Gleichbehandlungsgesetz erlassen wurde, nahmen ein Jahr später die Gleichbehandlungsbeauftragten – zwei für die Tiroler Landesverwaltung und zwei für die Tirol Kliniken GmbH – ihre Arbeit auf. Sie setzen sich dafür ein, dass das Recht auf Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst umgesetzt wird. Heuer begeht die Funktion, die in der Landesverwaltung noch immer von Isolde Kafka sowie aktuell zwei StellvertreterInnen besetzt wird, ihr 25-jähriges Jubiläum. Angeregt von den Gleichbehandlungsbeauftragten wurden bereits zahlreiche Verbesserungen umgesetzt: So gibt es beim Land Tirol heute den bezahlten „Papamonat“, es steht eine Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, Sonn- und Feiertagsarbeit für Voll- und Teilzeitbeschäftigte wird ident abgegolten und die Frauenquote wurde gesetzlich erhöht. Basis für die Verbesserungen bildet das Landes-Gleichbehandlungsgesetz.
Die Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, der Isolde Kafka vorsteht, ist seit 2018 die unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle für Bedienstete der Landesverwaltung, der Musikschulen und des Konservatoriums. Sie bietet vertrauliche und kostenlose Beratung, Unterstützung und Information zu Fragen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung und führt, wo notwendig, Schlichtungsverfahren durch. Insgesamt verzeichneten die Gleichbehandlungsbeauftragten der Landesverwaltung bisher rund 5.700 Anfragen von Bediensteten und BewerberInnen.
Für eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt
„Vor 26 Jahren wurde das Landes-Gleichbehandlungsgesetz beschlossen und vor 25 Jahren die entsprechenden Durchsetzungs- und Kontrollorgane eingeführt. Seither wird gemeinsam stetig daran gearbeitet, den öffentlichen Dienst als diskriminierungsfreie Arbeitswelt zu gestalten und weiterzuentwickeln. Mit einer Reihe von Maßnahmen konnten wesentliche Verbesserungen für die Bediensteten und für den Landesdienst im Gesamten erreicht werden. Denn von einer vielfältigen Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Behinderungen teilhaben können, profitieren wir alle“, betont Personalreferent LH Mattle.
„Ausgangspunkt für das Landes-Gleichbehandlungsgesetz war die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung. Im Jahr 2005 wurde dann das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung ergänzt. Vieles hat sich seither zum Positiven verändert: von den Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zur beruflichen und sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen“, führt Isolde Kafka aus.
Fünf Frauenförderungsprogramme
So wurden insgesamt fünf Frauenförderungsprogramme auf den Weg gebracht. Mit einer erneuten Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im Vorjahr wurde darüber hinaus die Erhöhung der Frauenquote gesetzlich verankert. Während im Jahr 2003 bei den Landesbediensteten unter den AkademikerInnen nur 15 Prozent Frauen waren, sind es aktuell 43 Prozent. Auch in den Führungspositionen hat sich der Anteil an Frauen im Landesdienst erhöht: von neun Prozent im Jahr 2003 auf über 30 Prozent in diesem Jahr.
Teilzeitbeschäftigte wurden Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Damit einher geht ein einheitliches Weihnachtsgeld für alle Kinder, die Möglichkeit für Fortbildungen und Kurse in der Arbeitszeit oder die idente Abgeltung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen darüber hinaus ein Ausbau der Rückkehrrechte nach der Karenz, ein bezahlter „Papamonat“ oder der Anspruch auf einen zweiwöchigen Pflegeurlaub bei Bezug der erhöhten Familienhilfe bei.
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Aktuell sind in der Tiroler Landesverwaltung 291 und in den tirol kliniken 562 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Damit übertreffen die Tiroler Landesverwaltung und die Tirol Kliniken GmbH die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes. Wesentlich hierfür war die Schaffung einer eigenen Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen in der Abteilung Organisation und Personal des Landes.
Vertrauenspersonen als unmittelbare Ansprechstellen
Analog zu den Gleichbehandlungsbeauftragten werden auch Vertrauenspersonen in den Dienststellen eingesetzt – aktuell sind es 29 in der Landesverwaltung und vier in den tirol kliniken. Sie dienen als unmittelbare Ansprechpersonen bei Fragen und Beschwerden zur Gleichbehandlung sowie Gleichstellung und sind wichtige PartnerInnen der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung. Auch die Teilnahme an Hearings zählt zu ihren Aufgaben, womit ein transparentes Auswahlverfahren sichergestellt werden soll. Bisher waren die Vertrauenspersonen bereits bei rund 1.600 Hearings dabei.
Zwölf Gleichbehandlungsberichte in 25 Jahren
Alle zwei Jahre veröffentlichen die Gleichbehandlungsbeauftragten der Tiroler Landesverwaltung und der Tirol Kliniken GmbH einen Tätigkeitsbericht. Bisher sind bereits zwölf Gleichbehandlungsberichte erschienen – der nächste steht im Herbst dieses Jahres an.
Factbox: Gleichbehandlungsorgane beim Land Tirol
Quelle: Land Tirol