vonRedaktion International
NOVEMBER 20, 2023
Alljährlich am 20. November findet der Internationale Tag der Kinderrechte statt. Im Jahr 1989 wurde an diesem Tag die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet, die jungen Menschen verbriefte Rechte auf Versorgung, Schutz und Beteiligung zusichert. Auch Österreich hat sich zur Wahrung der Rechte aller Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Ein zentrales Kinderrecht ist das Recht auf Schutz vor Gewalt, welches die Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ (KiJA OÖ) dieses Jahr in den Mittelpunkt stellt. Dieses Recht ist sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention, als auch im österreichischen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verankert.
Auf Bundesebene erfolgte kürzlich ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserten Kinderschutz, indem in Zukunft alle Schulen verpflichtet sind, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln.
Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner ist über die Maßnahme der Regierung erfreut, hebt aber den Vorstoß der KiJA OÖ besonders hervor: „Der Schutz der Kinder vor Gewalt muss immer an oberster Stelle stehen. Daher freut es mich, dass die Bundesregierung diesen Schutz nun auch für alle Schulen verpflichtend macht. Jede Sekunde, die beim Kinderschutz verstreicht, hat gravierende Folgen für die Kinder, die von Gewalt betroffen sind. Eine rasche Umsetzung der Kinderschutzkonzepte ist deswegen ein wesentlicher Faktor für eine effektive Gewaltprävention. Das hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ bereits früh erkannt, weswegen wir in Oberösterreich nun schon einen Schritt voraus sind und ein durch die KiJA ausgearbeitetes und für den Einsatz bereites Kinderschutzkonzept vorliegen haben.“
Der Schutz vor Gewalt muss alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen umfassen. „Nicht nur Gewalt in der Erziehung ist eine erhebliche Gefährdung für die gesunde Entwicklung von jungen Menschen, auch Gewalt in Institutionen, wie z.B. Vereinen, Beratungs- und Bildungseinrichtungen, sowie vor allem in Schulen, muss bestmöglich verhindert werden“, so die Kinder- und Jugendanwältin des Landes OÖ, Christine Winkler-Kirchberger.
In einem Kinderschutzkonzept werden Maßnahmen festgehalten, die Kinder und Jugendliche vor psychischer, physischer und sexueller Gewalt in einer Institution schützen sollen. Die Grundlage bildet eine Risikoanalyse, in der alle möglichen Gefahrenmomente innerhalb der Organisation identifiziert und beschrieben werden. Darauf aufbauend werden präventive Maßnahmen entwickelt, um ein sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wesentlich ist auch ein Maßnahmenplan, wie beim Verdacht auf eine Gefährdung bzw. einen Übergriff vorzugehen ist. Koordiniert werden diese Maßnahmen von einem Kinderschutzteam. Ein Verhaltenskodex gibt für alle Beteiligten verbindliche Werthaltungen und Handlungsanleitungen vor. Ein Kinderschutzkonzept muss regelmäßig evaluiert und erforderlichenfalls um weitere Maßnahmen erweitert werden.
Kinder und Jugendliche gestalten mit!
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes / KiJA OÖ befasst sich schon seit ihrer Gründung mit Kinderrechten und Kinderschutz. Nun wurde als weiterer wichtiger Schritt auch die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Organisation unter die Lupe genommen und ein Kinderschutzkonzept mit umfangreichen präventiven Handlungsanweisungen entwickelt.
Um eine möglichst starke Identifikation mit dem Thema sicherzustellen, wurden alle Mitarbeitenden der KiJA OÖ – auch die freien und ehrenamtlichen Mitarbeitenden – in die Erstellung des Kinderschutzkonzepts miteinbezogen.
Besonders wertvoll waren aber die Beiträge der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen einer Kooperation mit der FH Oberösterreich über ihre Erfahrungen mit verschiedenen Angeboten der KiJA OÖ Auskunft gaben. Die rund 40 Befragten lieferten viele kreative Ideen und Anregungen zum Thema Kinderschutz. Es wurde deutlich, dass sie sich wünschen, von Erwachsenen gehört und respektiert zu werden.
Quelle: Land Oberösterreich