Niederösterreich: Einigung zwischen NÖ LGA und Hebammengremium erzielt

vonRedaktion Salzburg
APRIL 27, 2023

Niederösterreich

Rahmenbedingungen für die Einstellung freiberuflicher Hebammen in NÖ Kliniken fixiert

Die NÖ Landesgesundheitsagentur und das Hebammengremium haben in intensiven Gesprächen die Rahmenbedingungen für die Einstellung freiberuflicher Hebammen in NÖ Kliniken fixiert.

„In unseren Gesprächen zu unserer weiteren gemeinsamen Arbeit ist ganz klar die Sicherheit für die werdenden Mütter und deren Babys im Mittelpunkt gestanden. Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, eine vertragliche Lösung zu finden, die einerseits die höchste Qualität für die Mütter und andererseits auch Sicherheit für die freiberuflichen Hebammen bietet“, betonen Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums, der Personalvorstand der NÖ LGA, Konrad Kogler und der Direktor für Medizin und Pflege, Markus Klamminger.

Mit Oktober 2023 werden die bestehenden Verträge in eine Vereinbarung zur fallweisen Beschäftigung überführt. Vertragspartner sind dabei die NÖ LGA und die freiberufliche Hebamme. Damit sind die freiberuflichen Hebammen in anlassbezogenen Einsätzen bei der NÖ LGA beschäftigt und genießen den gleichen Versicherungsschutz wie angestellte Hebammen. Zur Aufnahme müssen die freiberuflichen Hebammen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, was wiederum höchstmögliche Sicherheit und Qualität für die werdenden Mütter garantiert.

„Die freiberuflichen Hebammen sind damit für die Dauer ihrer Tätigkeit im Klinikum angestellt und erhalten für diese Zeit eine Entlohnung durch die NÖ LGA“, erläutern Konrad Kogler und Markus Klamminger.

„Mit dieser Regelung können die freiberuflichen Hebammen ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen. Alle Betreuten wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre bestehende Vereinbarung mit ihrer freiberuflichen Hebamme und damit die persönliche Betreuung während der Geburt gewährleistet bleibt“, so Beatrix Cmolik.

In Bezug auf die mögliche Höchstarbeitszeit wurde Einigung darüber erzielt, dass ein Einsatz der freiberuflichen Hebammen von bis zu 25 Stunden pro Geburt möglich sein soll. Damit wird einem Wunsch der freiberuflichen Hebammen gefolgt und gleichzeitig den gesetzlich zulässigen Einsatzzeiten Rechnung getragen.

Um die freiberuflichen Hebammen umfassend und persönlich zu informieren, ist seitens des Hebammengremiums bereits eine Infoveranstaltung in Planung.

Quelle: Land Niederösterreich

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