vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 22, 2020
Anlässlich des österreichischen Nationalfeiertages kamen in den letzten Jahren stets viele Tiroler und Vorarlberger Bürger zum Einkaufen nach Deutschland. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist darauf hin, dass laut aktueller bayerischer Einreisequarantäneverordnung eine Einreise von Österreich nach Deutschland auch am kommenden Montag zum ausschließlichen Zweck des Einkaufens nicht gestattet ist. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Einreise unter Vorlage eines negativen Corona-Test der nicht älter als 48 Stunden ist bzw. mit einem triftigen Grund.
Weitere Ausnahmen sind aus §2 der bayerischen Einreisequarantäneverordnung unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2 zu entnehmen. Bei Verstößen drohen Bußgeldverfahren.
Quelle: LPD Tirol