Innsbruck: Eintragungswoche für Volksbegehren

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 21, 2025

Von 31. März bis 7. April können drei Volksbegehren unterschrieben werden

(IKM) Von Montag, 31. März bis Montag, 7. April 2025, besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu drei verschiedenen Volksbegehren abzugeben. Folgende Volksbegehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf:

Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (24. Februar 2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für ein aktuelles Volksbegehren abgegeben haben, können am jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen, da ihre Unterstützungserklärung bereits für das Ergebnis des Volksbegehrens zählt.

Öffnungszeiten für die Eintragung

Die Volksbegehren liegen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6102 (barrierefrei erreichbar über die Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte während des Eintragungszeitraumes montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag, 3. April von 8.00 bis 20.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Samstag und Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen. Für den Fall, dass BürgerInnen vor der Gemeindebehörde ihre Zustimmung geben möchten, müssen diese ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) nachweisen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur

Die Unterschrift kann bis Montag, 7. April 2025, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar. MF


Quelle: Stadt Innsbruck

Mehr Nachrichten aus

Innsbruck