vonRedaktion International
NOVEMBER 20, 2021
Kontaktreduktion wo möglich bei Aufrechterhaltung des Angebots
Graz, am 19. November 2021.- Für den von der Bundesregierung angekündigten Lockdown ab 22. November sind die Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen nicht miterfasst. Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß hat in Absprache mit der zuständigen Abteilung heute (19.11.2021) einen neuen Leitfaden mit Maßnahmen für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen herausgegeben. Eltern sowie Leiterinnen und Leiter, wie auch die Träger werden in einem Brief darüber informiert.
Eckpunkte aus dem Leitfaden:
Die steirischen Kinderbildungs- und Betreuungsangebote sollen auch im Lockdown zur Verfügung stehen.Für Eltern, die ihre Kinder zuhause während des Lockdowns betreuen, entfallen für diesen Zeitraum die Beitragszahlungen.Die Gruppen sollen nicht durchmischt werden.Einzelförderungen und Einzelbetreuungen sollen möglichst weiterhin durchgeführt werden.Externe Angebote sollten für den Zeitraum des Lockdowns ausgesetzt werden.Alle Förderungen für die Kindergärten, die an Gruppengrößen gebunden sind, bleiben aufrecht.
Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen werden weiterhin offenstehen. Wir müssen dabei der Vorgabe folgen, Kontakte soweit es geht zu minimieren. Dabei ist mit Verstand und Augenmaß vorzugehen. Ich weiß, es wird nicht leicht, Ausfälle zu kompensieren und täglich neue Anpassungen treffen zu müssen. Aber mit etwas Mut und der Leidenschaft, unseren Kindern eine gute Zeit bieten zu wollen – ob zuhause oder in den Einrichtungen – wird es uns gelingen, diese Herausforderung gemeinsam zu meistern."
Landesrätin Ursula Lackner: „Es ist wichtig, dass die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen verlässliche Partner für jene Eltern sind, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können. Das gilt während eines Lockdowns in besonderem Maße, sind berufstätige Eltern in diesen Zeiten doch besonders belastet."
Quelle: Land Steiermark