vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 19, 2024
Erster konkreter Schritt bei der Novellierung des Salzburger Pflegegesetzes
(LK) Nach derzeitiger Rechtslage liegt bereits eine Verletzung des Pflegegesetzes vor, wenn eine tatsächlich erbrachte Pflegeleistung nicht dokumentiert wird. Wurden also zum Beispiel alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege nur einmalig nicht schriftlich festgehalten, war die Heimaufsicht des Landes bereits verpflichtet, Maßnahmen gegen das betroffene Seniorenwohnhaus auszusprechen. Dies soll künftig bei ganz geringfügigen Dokumentationsfehlern nicht mehr der Fall sein. „Im Vordergrund steht dabei die professionell erbrachte Leistung und nicht primär deren Dokumentation“, betont Soziallandesrat Christian Pewny
„Dieser unsachliche Missstand wird mit der vorliegenden Gesetzesnovelle nun behoben“, so Soziallandesrat Christian Pewny. In der Landtagssitzung am 24. April soll die Beschlussfassung stattfinden und damit im Gesetz der Begriff „Pflegedokumentation“ durch „Dokumentation“ ersetzt werden. „Dies bringt insofern Erleichterung, da die zu erbringenden und weiterhin zu dokumentierenden Pflegeleistungen nicht in einem explizit als Pflegedokumentation bezeichneten Dokumentationssystem abgebildet werden müssen“, erklärt Pewny. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist heute in Begutachtung gegangen.
Weiterhin strenge Kontrolle
Für die zu Pflegenden kommt es durch diesen Schritt zu keinen Verschlechterungen, im Gegenteil. „Wir erkennen den Bedarf an Rechtssicherheit für das pflegende Personal an und dieses kann ihren Fokus noch besser auf die Umsorgung der Patienten richten“, betont Pewny und versichert: „Regelmäßigkeit oder gar Systematik im Unterbleiben der Dokumentation sowie die Einhaltung ärztlich angeordneter Therapien sind weiterhin streng zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu sanktionieren.“
Patienten stehen im Mittelpunkt
„Es ist ein erster, wichtiger Schritt in Richtung gesamtheitlicher Novelle des Salzburger Pflegegesetzes“, so Pewny, in dessen Ressortzuständigkeit die Heimaufsicht sowie die Ausarbeitung des Salzburger Pflegegesetzes liegt. „Durch zweckmäßige Richtlinien und vereinfachte Prozesse wird es den Pflegerinnen und Pflegern ermöglicht, sich verstärkt auf die Betreuung und Versorgung der Patienten zu konzentrieren“, betont Pewny und fügt noch einmal hinzu: „In Zukunft geht es nicht mehr darum, ob eine Leistung dokumentiert wurde, sondern dass Sie professionell und auf den Patienten abgestimmt erbracht wird.“
Große Novelle steht bevor
Diese im April anstehende Novelle soll nur den ersten Schritt der umfassenden Überarbeitung des Salzburger Pflegegesetzes darstellen. „Wir befinden uns in der letzten Phase der Abstimmung, damit wir ein für alle Betroffenen perfekt abgestimmtes Gesetz auf den Weg bringen können“, so Pewny. Mit einem Gesetzesentwurf ist im Laufe des dritten Quartals dieses Jahres zu rechnen.
Quelle: Land Salzburg