vonRedaktion International
SEPTEMBER 28, 2021
Eintragungszeitraum endete am 27. September 2021, 20 Uhr – Volksbegehren "Impfpflicht: Striktes NEIN" und "Kauf Regional" schafften die Hürde von 100.000 Unterschriften
Wien (OTS) - Bis 27. September 2021, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die vier Volksbegehren "Notstandshilfe", "Impfpflicht: Notfalls JA", "Impfpflicht: Striktes NEIN" und "Kauf Regional" vornehmen.
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der mit 1. Jänner 2018 in Betrieb genommenen Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt (die Ergebnisse wurden am 27. September 2021, um 20:15 Uhr, auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres veröffentlicht):
Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.374.081.
Volksbegehren "Notstandshilfe":
Volksbegehren "Impfpflicht: Notfalls JA":
Volksbegehren "Impfpflicht: Striktes NEIN":
Volksbegehren "Kauf Regional":
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei den Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“ und "Kauf Regional" jeweils überschritten worden ist.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die vier genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Oktober 2021 bekannt geben.
Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind für alle vier Volksbegehren auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar.